SUSE(R) Linux Enterprise-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die folgenden SUSE-Produkte:

SUSE Linux Enterprise Server 15
SUSE Linux Enterprise Server for SAP Applications 15
SUSE Linux High Availability Extension 15
SUSE Linux Enterprise HPC 15
SUSE Linux Enterprise Desktop 15
SUSE Linux Enterprise Workstation Extension 15
SUSE Linux Enterprise Live Patching 15

LESEN SIE SICH DIESE VEREINBARUNG GENAU DURCH. MIT DEM KAUF, DER INSTALLATION,
DEM HERUNTERLADEN ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER SOFTWARE (BZW. IHRER
KOMPONENTEN) STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE
DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE
HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN DIE PARTEI,
BEI DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, DARÜBER INFORMIEREN, UM DEN KAUFPREIS
ZURÜCKERSTATTET ZU BEKOMMEN. EINE EINZELPERSON, DIE IM AUFTRAG EINER
JURISTISCHEN PERSON HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER BZW. SIE BERECHTIGT IST, DIESE
VEREINBARUNG IM AUFTRAG DER JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtsgültige
Vereinbarung zwischen Ihnen (als Unternehmen oder Einzelperson) und SUSE LLC
("Lizenzgeber"). Die im Titel dieser Vereinbarung bezeichneten
Softwareprodukte, für die Sie Lizenzen erworben haben, sämtliche Medien oder
Reproduktionen (physisch oder virtuell) und die Begleitdokumentation (kollektiv
als "Software" bezeichnet) sind durch die Urheberrechtsgesetze und -verträge
der Vereinigten Staaten ("USA") und anderer Länder geschützt und unterliegen
den Bedingungen dieser Vereinbarung. Sollten die Gesetze Ihres
Hauptgeschäftssitzes erfordern, dass Verträge für ihre Vollstreckbarkeit in der
jeweiligen Landessprache zu verfassen sind, so kann auf schriftliche
Anforderung beim Lizenzgeber eine Version in der jeweiligen Landessprache
angefordert werden, die für Ihren Erwerb der Lizenzen für die Software gilt.
Jedes Add-on, jede Erweiterung, jede Aktualisierung, jede mobile Anwendung,
jedes Modul, jeder Adapter und jede Support-Version, die Sie herunterladen oder
erhalten und der keine Lizenzvereinbarung beigefügt ist, gilt als Software und
unterliegt dieser Vereinbarung. Falls es sich bei der Software um eine
Aktualisierung oder eine Support-Version handelt, benötigen Sie eine gültige
Lizenz für die Version und die Anzahl der Software-Aktualisierungen oder
Support-Versionen, um die Aktualisierung oder Support-Version installieren und
nutzen zu können. 

LIZENZIERTE NUTZUNG

LIZENZEN. Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers
und anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch Urheberrechte und andere
geltende Gesetze. Unter Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarungen
gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine zeitlich unbegrenzte, nicht exklusive, nicht
übertragbare, weltweite Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der
Software innerhalb Ihres Unternehmens (wie nachstehend definiert). 

"Unternehmen" bezeichnet eine juristische Einheit, unter Ausschluss ihrer
Tochtergesellschaften und angegliederten Unternehmen, die steuerlich
eigenständig sind oder eine separate juristische Einheit bilden. Ein Beispiel
für ein Unternehmen im Privatsektor ist eine GmbH, eine Personengesellschaft
oder eine Treuhandgesellschaft, ausgenommen Tochterunternehmen oder
Zweigunternehmen des Unternehmens, die eine separate Steuernummer oder
Handelsregisternummer führen. Ein Beispiel für ein Unternehmen im öffentlichen
Sektor ist eine Regierungsbehörde oder ein Amt.

DRITTANBIETER-SOFTWARE /OPEN SOURCE. Durch keine der hier aufgeführten
Bedingungen werden Ihre Rechte oder Verpflichtungen sowie die für Sie
zutreffenden Bedingungen, die für Sie im Rahmen aller zutreffenden Open
Source-Lizenzen für den Open Source-Code in dieser Software gelten,
eingeschränkt oder anderweitig beeinflusst. Andere Softwareprogramme, die unter
anderen Bestimmungen und/oder von Dritten (also nicht vom Lizenzgeber)
lizenziert werden, können in der Software selbst oder im Lieferumfang der
Software enthalten sein. Softwareprogramme mit einer separaten
Lizenzvereinbarung unterliegen den Regelungen dieser separaten
Lizenzvereinbarung. 

ABONNEMENTSERVICES. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartungs- und
Support-Services für die Software zu leisten, es sei denn, Sie entscheiden sich
für ein Abonnementsangebot, in dem Support-Services ausdrücklich enthalten
sind. Der Lizenzgeber verkauft Abonnementangebote für die Software, durch die
Sie, auf der Grundlage einer entsprechenden Gebühr und im Rahmen einer
bestimmten Jahresfrist, Anspruch auf technischen Support und/oder die interne
Nutzung von Software-Updates haben ("Abonnementangebot"). Hierbei finden die
Bestimmungen und Bedingungen des Abonnementangebots Anwendung, die unter
https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf eingesehen werden
können. 

ZEICHEN. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte oder Lizenzen, ob
ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf Markenzeichen, Markennamen oder
Servicemarken des Lizenzgebers oder dessen angegliederten Unternehmen oder
Lizenzgebern gewährt ("Marken"). Diese Vereinbarung berechtigt Sie nicht dazu,
die Software oder ihre Komponenten mit den Marken des Lizenzgebers zu
vertreiben, unabhängig davon, ob die Kopie modifiziert wurde. Sie sind nur dann
zur kommerziellen Redistribution der Programme berechtigt, wenn (a) der
Lizenzgeber Ihnen in einer separaten schriftlichen Vereinbarung das Recht zu
einer solchen kommerziellen Redistribution gewährt hat oder (b) Sie die
Kennzeichnungen an sämtlichen Stellen entfernen und ersetzen. 

EINSCHRÄNKUNGEN 

Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum
des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und
andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an
jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder
zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim
Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle
Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur
für Ihre interne Benutzung lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser
Vereinbarung gestattet und ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im
weiter oben stehenden Abschnitt "Drittanbieter-Software/Open Source" ist es
Ihnen nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, Marken, Copyright,
Handelsgeheimnis oder sonstige herstellerspezifischen Hinweise oder
Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen Dokumentation zu
entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich ausdrücklich zulässigen
Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie
zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (3) die Software
zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, zu vermieten, Dritten zur
zeitweiligen Nutzung zu überlassen, zu hosten oder zu leasen sowie eine oder
mehrere Ihrer Lizenzberechtigungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige
schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die
Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw.
Beurteilung der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des
Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen.

Outsourcing-Anforderungen. Ihre Lizenz zur Nutzung der Software darf durch
einen Dritten, der in Ihrem Namen handelt, gemäß den Bestimmungen dieser
Vereinbarung genutzt werden, beispielsweise ein externer Cloud- oder
Outsourcing-Anbieter, der die Software für Sie verwaltet oder hostet (im
Remote-Verfahren oder virtuell), dies unter der Maßgabe der folgenden Punkte:
(1) Sie sind weiterhin verpflichtet, alle Ihre Verpflichtungen aus dieser
Vereinbarung zu erfüllen und eine durchsetzbare Vereinbarung mit dem Dritten
einzugehen, deren Bestimmungen die Rechte des Lizenzgebers an der Software
schützen, wobei diese Bestimmungen nicht weniger restriktiv sein dürfen als die
Bestimmungen dieser Vereinbarung, beispielsweise der nachfolgende Abschnitt
"Überprüfung"; (2) Sie untersagen dem Dritten die Nutzung der Software für
andere Zwecke, die nicht ausschließlich zu Ihren eigenen Gunsten gehen; (3) Sie
allein sind dem Lizenzgeber gegenüber für jegliche Verstöße des Dritten gegen
diese Vereinbarung verantwortlich; und (4) Sie haben ein Abonnement
abgeschlossen, das alle Installationen und Bereitstellungen der Software durch
den Dritten in Ihrem Namen abdeckt, und Sie verlängern dieses Abonnement
entsprechend. 

Appliance-Lizenz. Für den Fall, dass Sie, entweder direkt vom Lizenzgeber oder
von einem Drittanbieter, Hardware, Software oder eine andere Appliance erhalten
haben, die die Software nutzt, stimmen Sie zu, die Software ausschließlich zum
Ausführen der Appliance zu verwenden und nicht als allgemeines Betriebssystem. 

EIGENTÜMERSCHAFT 

Durch die Lizenz werden Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software übertragen.
Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen alle Rechte,
Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an der Software und den
Services und behalten sich diese vor; dies gilt auch für Anpassungen oder
Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen nicht verkauft; Sie erhalten lediglich
eine bedingte Lizenz zur Nutzung der Software. Jegliche Rechtsansprüche,
Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte auf bzw. an den Inhalten, auf die
mithilfe der Software zugegriffen wird, sind das Eigentum des jeweiligen
Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls durch entsprechende Urheberrechte oder
andere Gesetze geschützt. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte an
derartigen Inhalten. 

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf der die Software bei
normalem Gebrauch über einen Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen ab Lieferdatum
frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE
STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE
ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. ABGESEHEN VON
DER OBIGEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE
GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT.

Services. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf
professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards
erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30)
Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese
Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die
Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen,
oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den
Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt.
Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung
und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DIE VERTEILUNG MIT
ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, FÜR DIE STÖRUNGSSICHERER
BETRIEB ERFORDERLICH IST, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER KONZIPIERT,
BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON KERNENERGIEANLAGEN, FLUGNAVIGATION,
KOMMUNIKATIONS- ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN ODER
WAFFENSYSTEMEN ODER ANDERE VERWENDUNGSZWECKE, BEI DENEN SOFTWARE-AUSFÄLLE
DIREKT ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN
FÜHREN KÖNNEN.

Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte. In der Software oder im Lieferumfang
können weitere Hardware oder Softwareprogramme bzw. Services, die von anderen
Unternehmen als dem Lizenzgeber lizenziert oder verkauft werden, enthalten
sein. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE ODER SERVICES, DIE
NICHT VOM LIZENZGEBER ENTWICKELT WURDEN BZW. BEREITGESTELLT WERDEN. PRODUKTE
BZW. SERVICES DIESER ART WERDEN IN DER VERFÜGBAREN FORM BEREITGESTELLT. EIN
ETWAIGER GARANTIESERVICE FÜR PRODUKTE, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER STAMMEN, WIRD
VOM PRODUKTLIZENZGEBER GEMÄSS DER ZUTREFFENDEN GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.

SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER LIZENZGEBER
SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER
GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON
RECHTEN; FERNER BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER VERHANDLUNG,
LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER LIZENZGEBER LEISTET KEINE
GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT IN DIESER BESCHRÄNKTEN
GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE
SOFTWARE BZW. DIE DIENSTE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, MIT SÄMTLICHEN
BETRIEBSSYSTEMEN KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE BZW.
DIENSTE FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE VORSTEHENDEN
AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER
VEREINBARUNG UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE BESTIMMUNG DER PRODUKTPREISE
DAR. Manche Rechtsprechungen lassen bestimmte Haftungsausschlüsse und
Haftungseinschränkungen nicht zu, sodass Teile der oben genannten
Einschränkungen für Sie möglicherweise nicht relevant sind. Diese
eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte; abhängig von
Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben sich möglicherweise weitere Rechte. 

EINSCHRÄNKUNG DER HAFTBARKEIT

Folgeschäden. WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINER SEINER DRITTEN LIZENZGEBER,
EINES SEINER TOCHTERUNTERNEHMEN ODER EINER SEINER MITARBEITER SIND IN
IRGENDEINEM FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE
SCHÄDEN, BEI UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, WIRTSCHAFTLICHEM SCHADEN ODER
SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE DURCH VERTRAGSGEMÄSSE
HANDLUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERE UNERLAUBTE
HANDLUNGEN, VERLETZUNG VON GESETZLICHEN PFLICHTEN, ENTSCHÄDIGUNG ODER BEITRAG
ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GEWINNEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN
ODER DATEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Unmittelbare Schäden. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR DIREKTE SCHÄDEN AN
EIGENTUM ODER PERSONEN (SOWOHL IM EINZELFALL ALS AUCH IN WIEDERHOLTEN FÄLLEN)
ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN 1,25-FACHEN WERT DES FÜR DIE SOFTWARE ODER DIE
SERVICES, DIE GRUND FÜR DIESE FORDERUNG IST/SIND, BEZAHLTEN PREISES (ODER 50
US-DOLLAR, FALLS SIE DIE SOFTWARE KOSTENFREI ERHALTEN HABEN). Die oben
genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug
auf Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit des Lizenzgebers
oder dessen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verursacht wurden. In den
Rechtssystemen, die keinen Ausschluss bzw. keine Einschränkung von
Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich Schadenersatzansprüchen bei
Verletzung von implizierten Bedingungen in Bezug auf Eigentumsrechte bzw. den
stillen Besitz beliebiger Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung erworben
wurde, bzw. bei arglistiger Täuschung wird die Haftung des Lizenzgebers im
maximal zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme beschränkt bzw. ausgeschlossen.



ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie die Software
rechtmäßig erwerben, und wird automatisch aufgehoben, wenn Sie gegen eine der
Bestimmungen verstoßen. 

Revisionen. Der Lizenzgeber oder ein Revisor (nachfolgend definiert) ist
berechtigt, die Einhaltung dieser Lizenzvereinbarung und der
Lizenzeinhaltungssatzung von Micro Focus unter
http://supportline.microfocus.com/licensing/licVerification.aspx durch Sie zu
überprüfen. Sie stimmen Folgendem zu: A. Dokumentation. Sie dokumentieren Ihre
Einhaltung dieser Vereinbarung gemäß der anwendbaren Lizenzmetrik und den
Abonnementbestimmungen und -bedingungen unter
https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf für die Software
ausreichend, unter anderem anhand von Seriennummern, Lizenzschlüsseln,
Protokollen, Ort, Modell (einschließlich Menge und Prozessortyp) und
Seriennummern aller Maschinen, auf denen die Software installiert ist bzw. über
die auf die Software zugegriffen werden kann, Namen (einschließlich der
juristischen Person) und Anzahl der Benutzer, die auf die Software zugreifen
oder zugriffsberechtigt sind, Metriken, Berichten, Kopien der Software (nach
Produkt und Version) und Netzwerkarchitekturdiagrammen, die für Ihre
Lizenzierung und Bereitstellung der Software und zugehörige Support- und
Wartungsleistungen relevant sind, und legen diese Dokumentation auf
Aufforderung des Lizenzgebers vor.  B. Fragebogen. Sie reichen dem Lizenzgeber
(oder seinem benannten unabhängigen Prüfer, nachfolgend "Prüfer") auf dessen
Anfrage innerhalb von sieben (7) Tagen einen vom Lizenzgeber oder Prüfer
bereitgestellten ausgefüllten Fragebogen ein, dem eine schriftliche und durch
einen Direktor Ihrer Organisation unterzeichnete Bescheinigung beigefügt ist,
die die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt.  C. Zugang. Sie gewähren
Vertretern des Lizenzgebers bzw. Prüfers während Ihrer normalen Geschäftszeiten
jede nötige Unterstützung und Zugang zu Unterlagen und Computern, um die
Überprüfung Ihrer Computer und Unterlagen auf Einhaltung der anwendbaren
Vereinbarung zu ermöglichen, und kooperieren bei solchen Prüfungen
uneingeschränkt.  D. Nichterfüllung. Für den Fall, dass Sie über eine nicht
lizenzierte Installation oder Nutzung der Software oder einen nicht
lizenzierten Zugang zur lizenzierten Software verfügen oder verfügten oder
anderweitig gegen diese Vereinbarung verstoßen haben ("Nichteinhaltung"),
müssen Sie unbeschadet sonstiger Rechte und Abhilfen des Lizenzgebers (auch
Unterlassungsanspruch) zur Behebung der Nichteinhaltung innerhalb von dreißig
(30) Tagen nach Mitteilung dieser Nichteinhaltung an Sie ausreichende Lizenzen
und/oder Abonnements und die zugehörigen Support- und Wartungsleistungen durch
Zahlung der jeweils (zum Datum des zusätzlichen Kaufs) aktuellen Listenpreise
für die Lizenzen und die Gebühren für 12 Monate zzgl. Zinsen und Zinseszinsen
(zum Satz von 1,5 % pro Monat bzw. zum gesetzlich maximal zulässigen Satz,
sofern dieser Satz unter 1,5 % liegt) seit dem Eintreten der Nichteinhaltung
bis zur Zahlung der genannten Gebühren erwerben, wobei die Zinsen auch dann
zahlbar sind, wenn zum Zeitpunkt des Eintretens der Nichteinhaltung keine
Rechnung ausgestellt wurde. Führt Ihre Nichteinhaltung zu Fehlbeträgen bei den
Lizenzgebühren von 5 % oder mehr, müssen Sie dem Lizenzgeber zusätzlich zu den
geschuldeten Summen zudem alle angemessenen Kosten für die Prüfung erstatten. 

Übertragung. Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie für
die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige schriftliche
Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten werden. Sämtliche
versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und nichtig und nicht
wirksam. Die Übertragung von Lizenzen und die Abtretung dieser Vereinbarung
können unter CRC@suse.com beantragt werden. 

Gesetze. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung ergeben, unterliegen dem materiellen Recht der Vereinigten Staaten
und dem Bundesstaat Utah ohne Rücksicht auf dessen Auswahl von
Gesetzesbestimmungen. Jegliche Verfahren, Klagen oder Rechtssachen, die sich
aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich
von einem zuständigen Bundes- oder Bundesstaatsgericht in Utah entschieden.
Sollte eine Partei ein Rechtsverfahren in Bezug auf die Vereinbarung einleiten,
so hat die obsiegende Partei Anrecht auf Erstattung angemessener
Anwaltsgebühren. Sollte jedoch das Land Ihres Hauptgeschäftssitzes ein
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind ausschließlich die Gerichte in
Irland für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung zuständig;
und (2) sofern die Gesetze eines solchen Landes mit Ihrem Hauptgeschäftssitz
für solche Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die Gesetze dieses Landes
Anwendung. Die Anwendung der Vertragskonventionen der Vereinten Nationen für
den internationalen Verkauf von Gütern wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Gesamtvereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit sämtlichen anderen
Kaufbelegen bzw. anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber,
enthält die gesamten Abreden und Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem
Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen und einem befugten Vertreter des
Lizenzgebers vereinbarte schriftliche Vereinbarung ergänzt bzw. modifiziert
werden. KEIN DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR, FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER,
WIEDERVERKÄUFER, VERKAUFSPERSONAL ODER MITARBEITER IST ZUM ÄNDERN DIESER
VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN ODER ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN
DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN ODER DIESE ERGÄNZEN. 
 
Aufhebung. In dieser Vereinbarung festgehaltene Rechte können nur mittels eines
von einem entsprechend berechtigten Vertreter der zu bindenden Partei
unterschriebenen Schriftstücks rechtsgültig aufgehoben werden. Die Aufhebung
eines zuvor oder derzeit gültigen Rechts, die auf jedweden Vertragsbruch oder
Durchführungsfehler zurückzuführen ist, kann nicht als Ungültigkeitserklärung
für zukünftige Rechte unter dieser Vereinbarung betrachtet werden.

Abtrennbarkeit. Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht
anwendbar, so wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang ausgelegt,
beschränkt, geändert oder notfalls aufgehoben, um die Ungültigkeit oder
Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu beseitigen; die übrigen Bestimmungen
dieser Vereinbarung bleiben unberührt.
 
Exportbestimmungen. Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder Technologie des
Lizenzgebers den US Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, und
Sie erklären sich mit deren Einhaltung einverstanden. Sie unterlassen es, die
Produkte des Lizenzgebers direkt oder indirekt folgendermaßen zu exportieren
bzw. zu reexportieren: (1) in Länder, die den US-Exportbeschränkungen
unterliegen; (2) für jeden Endbenutzer, bei dem Ihnen bekannt ist oder Sie den
begründeten Verdacht haben, dass er die Produkte des Lizenzgebers für die
Konstruktion, Entwicklung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder
biologischen Waffen, Raketensystemen, Trägerraketen, Höhenforschungsraketen
oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen einsetzt, es sei denn, dies wurde durch
die zuständige Behörde per Verordnung oder im Rahmen einer speziellen Lizenz
autorisiert; oder (3) für jeden Endbenutzer, dem die Teilnahme an
US-Exporttransaktionen durch eine Behörde der US-Regierung untersagt wurde.
Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden, stimmen Sie den
vorstehenden Bedingungen zu. Ferner erklären und garantieren Sie, dass Sie sich
nicht in einem solchen Land befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes
stehen oder ein Einwohner oder Staatsbürger eines solchen Landes sind und dass
Sie nicht auf einer solchen Liste stehen. Ferner sind Sie für die Einhaltung
lokaler Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich, die sich
möglicherweise auf Ihr Recht zum Import, Export oder zur Nutzung der Produkte
des Lizenzgebers auswirken. Lesen Sie die Website des Amts für Industrie und
Sicherheit unter www.bis.doc.gov, bevor Sie Produkte exportieren, die den EAR
unterliegen. Weitere Informationen zum Export von Software, einschließlich der
gültigen Exportkontroll-Klassifizierungsnummer (ECCN) und damit verbundener
Lizenzausnahmen (sofern zutreffend), sind unter www.suse.com/company/legal/ zu
finden. Auf Anforderung kann die Außenhandelsabteilung des Lizenzgebers
Informationen bezüglich geltender Exportbeschränkungen für die Produkte des
Lizenzgebers bereitstellen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ihr Versäumnis,
die erforderlichen Exportgenehmigungen einzuholen.

Von der US-Regierung eingeschränkte Rechte. Die Nutzung, Vervielfältigung und
Offenlegung der Liefergegenstände durch die US-Regierung unterliegen den
Beschränkungen in FAR 52.227-14 (Dez. 2007) Alternate III (Dez. 2007), FAR
52.227-19 (Dez. 2007) oder DFARS 252.227-7013(b)(3) (Nov. 995) bzw. den
zutreffenden nachfolgenden Bestimmungen.

:Version:2018-07-02:001:

