Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
für SUSE-Produkte


Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für SUSE-Produkte
LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. MIT DEM KAUF, DER 
INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER 
SOFTWARE (BZW. IHRER KOMPONENTEN) STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER 
VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND 
SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN 
ODER ZU VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN DIE PARTEI, BEI DER SIE DIE 
SOFTWARE ERWORBEN HABEN, DARÜBER BENACHRICHTIGEN, UM DEN KAUFPREIS 
ZURÜCKERSTATTET ZU BEKOMMEN. EINE EINZELPERSON, DIE IM AUFTRAG EINER 
JURISTISCHEN PERSON HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER BZW. SIE BERECHTIGT 
IST, DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG DER JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN.
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine 
rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (als Unternehmen oder 
Einzelperson) und SUSE LLC („Lizenzgeber“).  
SUSE-Softwareprodukte (einschließlich Rancher), für die Sie 
Lizenzen erworben haben, sämtliche Medien oder Reproduktionen 
(physisch oder virtuell) und die Begleitdokumentation (kollektiv als 
„Software“ bezeichnet) sind durch die Urheberrechtsgesetze und 
-verträge der Vereinigten Staaten („USA”) und anderer Länder 
geschützt und unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung. 
Sollten die Gesetze Ihres Hauptgeschäftssitzes erfordern, dass 
Verträge für ihre Vollstreckbarkeit in der jeweiligen Landessprache 
zu verfassen sind, so kann auf schriftliche Anforderung beim 
Lizenzgeber eine Version in der jeweiligen Landessprache angefordert 
werden, die für Ihren Erwerb der Lizenzen für die Software gilt.  
Jedes Add-on, jede Erweiterung, jede Aktualisierung, jede mobile 
Anwendung, jedes Modul, jeder Adapter und jede Support-Version, die 
Sie herunterladen oder erhalten und der keine Lizenzvereinbarung 
beigefügt ist, gilt als Software und unterliegt dieser Vereinbarung. 
Falls es sich bei der Software um eine Aktualisierung oder eine 
Support-Version handelt, benötigen Sie eine gültige Lizenz für die 
Version und die Anzahl der Software-Aktualisierungen oder 
Support-Versionen, um die Aktualisierung oder Support-Version 
installieren und nutzen zu können.
Nutzung unter Lizenz
Open Source
Durch keine der hier aufgeführten Bedingungen werden Ihre Rechte 
oder Verpflichtungen sowie die für Sie zutreffenden Bedingungen 
eingeschränkt oder anderweitig beeinflusst, die für Sie im Rahmen 
aller zutreffenden Open Source-Lizenzen für den Open Source-Code in 
dieser Software gelten. Andere Softwareprogramme, die unter anderen 
Bestimmungen und/oder von Dritten (also nicht vom Lizenzgeber) 
lizenziert werden, können in der Software selbst oder im 
Lieferumfang der Software enthalten sein.  Die Nutzung von 
Softwareprogrammen mit separater Lizenzvereinbarung unterliegt der 
jeweiligen separaten Lizenzvereinbarung.
Abonnementservices und Support
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartungs- und 
Support-Services für die Software zu leisten, es sei denn, Sie 
entscheiden sich für ein Abonnementsangebot, in dem Support-Services 
ausdrücklich enthalten sind.   Der Lizenzgeber verkauft 
Abonnementangebote für die Software, durch die Sie, auf der 
Grundlage einer entsprechenden Gebühr und im Rahmen einer bestimmten 
Jahresfrist, Anspruch auf technischen Support und/oder die interne 
Nutzung von Software-Updates haben („Abonnementangebot“). Hierbei 
finden die Bestimmungen und Bedingungen für SUSE-Produkte Anwendung, 
die unter https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf 
eingesehen werden können („Bestimmungen und Bedingungen“).
Marken
Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte oder Lizenzen, ob 
ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf Markenzeichen, 
Markennamen oder Servicemarken des Lizenzgebers oder dessen 
angegliederten Unternehmen oder Lizenzgebern gewährt („Marken“). 
Diese Vereinbarung berechtigt Sie nicht dazu, die Software oder ihre 
Komponenten mit den Marken des Lizenzgebers zu vertreiben, 
unabhängig davon, ob die Kopie modifiziert wurde.   Sie sind nur 
dann zur kommerziellen Redistribution der Programme berechtigt, wenn 
(a) der Lizenzgeber Ihnen in einer separaten schriftlichen 
Vereinbarung das Recht zu einer solchen kommerziellen Redistribution 
gewährt hat oder (b) Sie die Kennzeichnungen an sämtlichen Stellen 
entfernen und ersetzen. 
Eigentumsrechte
Durch die Lizenz werden Ihnen keine Besitzansprüche auf die Software 
übertragen. Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen 
alle Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an 
der Software und den Services und behalten sich diese vor; dies gilt 
auch für Anpassungen oder Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen 
nicht verkauft; Sie erhalten lediglich eine bedingte Lizenz zur 
Nutzung der Software. Jegliche Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, 
geistige Eigentumsrechte auf die bzw. an den Inhalte(n), auf die 
mithilfe der Software zugegriffen wird, sind das Eigentum des 
jeweiligen Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls durch 
entsprechende Urheberrechte oder andere Gesetze geschützt. Diese 
Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte an derartigen Inhalten. 
ALLGEMEINE LIZENZGEWÄHRUNG GREIFT, SOFERN KEINE SPEZIFISCHE 
PRODUKTLIZENZ ANWENDUNG FINDET (SIEHE UNTEN)
Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des 
Lizenzgebers und anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch 
Urheberrechte und andere geltende Gesetze.  Unter Einhaltung der 
Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der 
Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, 
weltweite Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der 
Software innerhalb Ihres Unternehmens. Als „Unternehmen“ wird 
eine Rechtspersönlichkeit samt angegliederter Unternehmen 
bezeichnet. „Angegliederte Unternehmen“ sind Unternehmen, die 
ganz oder teilweise unter Ihrer Kontrolle stehen oder die Ihr 
Unternehmen kontrollieren. Die oben stehende Lizenz wird unter der 
Bedingung gewährt, dass Sie für jegliche Verstöße Ihrer 
angegliederten Unternehmen gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung 
verantwortlich sind.
SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE Enterprise Storage-Basiskonfiguration
Unter der Bedingung der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen 
dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, 
nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in 
Ihrem Unternehmen (gemäß Definition oben) bis zu vier (4) Kopien 
von SUSE Enterprise Storage, die in einem (1) bis zwei (2) 
CPU-Socket-Serverknoten bereitgestellt werden, und bis zu vier (4) 
Kopien von SUSE Linux Enterprise Server, die in eben diesem einen (1) 
bzw. diesen zwei (2) CPU Socket-Serverknoten bereitgestellt werden, 
für den ausschließlichen Zweck der Ausführung von bis zu vier (4) 
Kopien der Komponente „SES Object Storage Daemon“ (gemäß 
Definition in den Bestimmungen und Bedingungen) in denselben 
Serverknoten in einem bestimmten Speicher-Cluster zu reproduzieren 
und zu verwenden. Hinsichtlich des gleichen Speicher-Clusters 
gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, 
nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in Ihrem Unternehmen 
(gemäß Definition im Abschnitt zur allgemeinen Lizenzgewährung 
oben) bis zu sechs (6) Kopien von SUSE Enterprise Storage und bis zu 
sechs (6) Kopien von SUSE Linux Enterprise Server für den 
ausschließlichen Zweck zu reproduzieren und zu verwenden, bis zu 
sechs (6) SES-Infrastrukturknoten (gemäß Definition in den 
Bestimmungen und Bedingungen) auf dem gleichen Speicher-Cluster zu 
betreiben.
SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE Enterprise Storage-Erweiterungsknoten
Unter der Bedingung der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen 
dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, 
nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in 
Ihrem Unternehmen (gemäß Definition oben) eine (1) Kopie von SUSE 
Enterprise Storage, die in einem (1) bis zwei (2) 
CPU-Socket-Serverknoten bereitgestellt wird, und eine (1) Kopie von 
SUSE Linux Enterprise Server, die in denselben ein (1) bis zwei (2) 
CPU-Socket-Serverknoten bereitgestellt wird, für den 
ausschließlichen Zweck der Ausführung einer (1) Kopie der 
Komponente „SES Object Storage Daemon“ (gemäß Definition in den 
Bestimmungen und Bedingungen) in einem (1) bestimmten 
Speicher-Cluster zu reproduzieren und zu verwenden, sofern in diesem 
Speicher-Cluster bereits eine (1) SUSE Enterprise 
Storage-Basiskonfiguration aktiv bereitgestellt wurde.  Hinsichtlich 
des gleichen Speicher-Clusters gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine 
dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende 
Lizenz, in Ihrem Unternehmen (gemäß Definition oben) bis zu eine 
(1) Kopie von SUSE Enterprise Storage und bis zu eine (1) Kopie von 
SUSE Linux Enterprise Server für den ausschließlichen Zweck zu 
reproduzieren und zu verwenden, bis zu einen (1) 
SES-Infrastrukturknoten (gemäß Definition in den Bestimmungen und 
Bedingungen) auf dem gleichen Speicher-Cluster zu betreiben.
SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE LINUX Enterprise Point of Service
Unter Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung 
gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, 
nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz zur Erstellung und 
Verwendung von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens 
(gemäß Definition oben) ausschließlich in Verbindung mit Ihren 
rechtmäßig erworbenen Lizenzen für SUSE Linux Enterprise Server, 
SUSE Linux Enterprise Desktop und zugehörige Produkte sowie 
ausschließlich für die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzen.  Sie 
stimmen zu, SUSE Linux Enterprise Point of Service ausschließlich 
zum Betreiben einer Point of Service-Infrastruktur in Ihrem 
Unternehmen (gemäß Definition oben) und nicht als allgemeines 
Betriebssystem zu verwenden. 
SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE LINUX Enterprise Micro
Unter Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung 
gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, 
nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz zur Erstellung und 
Verwendung von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens 
(gemäß Definition oben) ausschließlich in Verbindung mit Ihren 
rechtmäßig erworbenen Lizenzen für SUSE Linux Enterprise Server, 
SUSE Linux Enterprise Desktop und zugehörige Produkte sowie 
ausschließlich für die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzen.  Sie 
stimmen zu, SUSE Linux Enterprise Micro ausschließlich für den 
Betrieb in Edge- und SUSE Embedded (Appliance)-Bereitstellungen oder 
als Hypervisor für SUSE Linux Enterprise Server in Ihrem Unternehmen 
(gemäß Definition oben) und nicht als allgemeines Betriebssystem zu 
verwenden.
Lizenzbeschränkungen
Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des 
Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und 
andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und 
an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen 
oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen 
Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern.  Der 
Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht 
ausdrücklich gewährt werden.   Die Software ist ausschließlich 
für die Nutzung innerhalb Ihres Unternehmens lizenziert. Sofern 
nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet und ohne 
Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im Abschnitt „Open 
Source“ oben ist es Ihnen nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise 
auf Patente, Marken, Copyright, Handelsgeheimnisse oder sonstige 
herstellerspezifischen Hinweise oder Bezeichnungen von der Software 
oder der dazugehörigen Dokumentation zu entfernen; (2) die Software 
außerhalb des gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmens zu 
modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie 
zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (3) 
die Software zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, zu 
vermieten, Dritten zur zeitweiligen Nutzung zu überlassen, zu hosten 
oder zu leasen sowie eine oder mehrere Ihrer Lizenzberechtigungen aus 
dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des 
Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die Ergebnisse jeglicher 
Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw. Beurteilung der 
Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des 
Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen.
Outsourcing
Ihre Lizenz zur Verwendung der Software darf gemäß den Bestimmungen 
dieser Vereinbarung von einem Dritten in Ihrem Namen genutzt werden, 
z. B. einem Cloud-Drittanbieter oder Outsourcing-Dienstleister, der 
die Software für Sie verwaltet oder hostet (entweder remote oder 
virtuell), vorbehaltlich Ihrer Zustimmung der nachfolgenden Punkte 
sowie deren Einhaltung: (1) Die Verantwortung für sämtliche 
Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verbleibt bei Ihnen und 
Sie treffen eine durchsetzbare Vereinbarung mit dem Dritten, die 
Bestimmungen und Bedingungen zum Schutz der Rechte der Lizenzgebers 
an der Software enthält, welche nicht weniger restriktiv sind als 
die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich 
des Abschnitts „Revisionen“ unten; (2) Sie verbieten dem Dritten 
die Nutzung der Software zu anderen Zwecken als Ihrem 
ausschließlichen Nutzen; (3) Sie allein sind dem Lizenzgeber 
gegenüber für sämtliche Verstöße des Dritten gegen diese 
Vereinbarung verantwortlich; und (4) Sie sind und halten sich im 
Hinblick auf Abonnementkäufe des Dritten in Ihrem Namen, die 
sämtliche Installationen und Bereitstellungen der Software umfassen, 
auf dem Laufenden.
Appliance-Lizenz
Für den Fall, dass Sie, entweder direkt vom Lizenzgeber oder von 
einem Drittanbieter, Hardware, Software oder eine andere Appliance 
erhalten haben, die die Software nutzt, stimmen Sie zu, die Software 
ausschließlich zum Ausführen der Appliance zu verwenden und nicht 
als allgemeines Betriebssystem.
Gewährleistung und Haftung
Begrenzte Garantie
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf denen die 
Software bereitgestellt wird, bei normalem Gebrauch über einen 
Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen ab Lieferdatum frei von Material- und 
Verarbeitungsfehlern sind. DIE VORLIEGENDE GEWÄHRLEISTUNG STELLT 
IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE 
ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GARANTIEN. ABGESEHEN VON 
DER OBIGEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND 
OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT.
Services
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services 
auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten 
Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für 
einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der 
Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der 
Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu 
verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder 
Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an 
den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung 
übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende 
Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.
DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE NUTZUNG ODER DEN VERTRIEB MIT 
ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, DIE EINEN 
STÖRUNGSSICHEREN BETRIEB ERFORDERN, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER 
KONZIPIERT, BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON KERNKRAFTANLAGEN, 
FLUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, 
LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN, WAFFENSYSTEMEN ODER FÜR ANDERE 
NUTZUNGSZWECKE, BEI DENEN SOFTWARE-AUSFÄLLE DIREKT ZUM TOD, ZU 
VERLETZUNGEN ODER SCHWEREN PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN 
KÖNNEN.
Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte
In der Software oder im Lieferumfang können weitere Hardware oder 
Softwareprogramme bzw. Services, die von anderen Unternehmen als dem 
Lizenzgeber lizenziert oder verkauft werden, enthalten sein. DER 
LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE ODER SERVICES, 
DIE NICHT VOM LIZENZGEBER ENTWICKELT WURDEN BZW. BEREITGESTELLT 
WERDEN.   PRODUKTE BZW. SERVICES DIESER ART WERDEN IN DER 
VERFÜGBAREN FORM BEREITGESTELLT. EIN ETWAIGER GARANTIESERVICE FÜR 
PRODUKTE, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER STAMMEN, WIRD VOM 
PRODUKTLIZENZGEBER GEMÄSS DER ZUTREFFENDEN GARANTIE ZUR VERFÜGUNG 
GESTELLT.
SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER 
LIZENZGEBER SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, 
EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF 
MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, 
GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON 
RECHTEN; FERNER BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER 
VERHANDLUNG, LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER 
LIZENZGEBER LEISTET KEINE GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT 
IN DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER 
LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE BZW. DIE SERVICES 
IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, MIT SÄMTLICHEN BETRIEBSSYSTEMEN 
KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE BZW. SERVICES FREI 
VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE VORSTEHENDEN 
AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER 
BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE 
BESTIMMUNG DER PRODUKTPREISE DAR. Einige Rechtsprechungen lassen 
bestimmte Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nicht zu, 
sodass einige dieser Bestimmungen möglicherweise nicht für Sie 
zutreffen. Diese eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen 
bestimmte Rechte; abhängig von Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben 
sich möglicherweise weitere Rechte. 
Folgeschäden
WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINER SEINER DRITTEN LIZENZGEBER, EINE 
SEINER NIEDERLASSUNGEN ODER EINER SEINER MITARBEITER SIND IN 
IRGENDEINEM FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER 
FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, BEI UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, 
WIRTSCHAFTLICHEM ODER STRAFBAREM SCHADENERSATZ, UNABHÄNGIG DAVON, OB 
DIESE DURCH VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, 
GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, VERLETZUNG VON 
GESETZLICHEN PFLICHTEN, ENTSCHÄDIGUNG ODER BEITRAG ENTSTANDEN SIND, 
EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GEWINNEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER 
DATEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN 
WURDE.
Unmittelbare Schäden
DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR DIREKTE SCHÄDEN AN EIGENTUM 
ODER PERSONEN (SOWOHL IM EINZELFALL ALS AUCH IN WIEDERHOLTEN FÄLLEN) 
ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN 1,25-FACHEN WERT DES FÜR DIE SOFTWARE 
ODER DIE SERVICES, DIE GRUND FÜR DIESE FORDERUNG IST/SIND, BEZAHLTEN 
PREISES (ODER 50 US-DOLLAR, FALLS SIE DIE SOFTWARE KOSTENFREI 
ERHALTEN HABEN).
Die oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für 
Ansprüche in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch die 
Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder dessen Mitarbeiter, Vertreter 
oder Auftragnehmer verursacht wurden. In den Rechtssystemen, die 
keinen Ausschluss bzw. keine Einschränkung von 
Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich 
Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von implizierten Bedingungen 
in Bezug auf Eigentumsrechte bzw. den stillen Besitz beliebiger 
Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung erworben wurde, bzw. bei 
arglistiger Täuschung wird die Haftung des Lizenzgebers im maximal 
zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme beschränkt bzw. 
ausgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen
Begriff
Diese Vereinbarung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Sie die 
Software rechtmäßig erwerben, und endet automatisch, sobald Sie 
eine der darin enthaltenen Bestimmungen missachten.
Revisionen
Der Lizenzgeber oder ein Prüfer (wie nachstehend definiert) hat das 
Recht Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen. Sie 
stimmen folgenden Maßnahmen zu:
1. Führen von Aufzeichnungen. Sie führen Aufzeichnungen und stellen 
diese auf Anforderung des Lizenzgebers bereit. Die Aufzeichnungen 
sollten Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der 
geltenden Lizenzmetrik, der Compliance-Leitlinien von SUSE unter 
https://www.suse.com/company/legal/compliance-charter sowie der 
Bedingungen und Bestimmungen für die Software ausreichend belegen. 
Dokumentiert werden können unter anderem Seriennummern, 
Lizenzschlüssel, Protokolle, Standorte, Modelle (einschließlich 
Menge und Art der Prozessoren) sowie die Seriennummern sämtlicher 
Computer, auf denen die Software installiert ist oder genutzt wird 
bzw. über die auf die Software zugegriffen werden kann, die Namen 
(einschließlich Unternehmensidentität) und Anzahl der Benutzer, die 
auf die Software zugreifen oder zugriffsberechtigt sind, Metriken, 
Berichte, Kopien der Software (nach Produkt und Version) sowie 
Diagramme zur Netzwerkarchitektur, die Ihre Lizenzierung und 
Bereitstellung der Software sowie den zugehörigen Support und die 
Wartung betreffen.
2. Fragebogen. Sie reichen dem Lizenzgeber (oder seinem benannten 
unabhängigen Prüfer, nachfolgend „Prüfer“) auf dessen Anfrage 
innerhalb von sieben (7) Tagen einen vom Lizenzgeber oder Prüfer 
bereitgestellten ausgefüllten Fragebogen ein, dem eine schriftliche 
und durch einen Geschäftsleiter Ihres Unternehmens unterzeichnete 
Bescheinigung beigefügt ist, die die Richtigkeit der gemachten 
Angaben bestätigt.
3. Access. Sie gewähren Vertretern des Lizenzgebers bzw. Prüfers 
während Ihrer normalen Geschäftszeiten jede nötige Unterstützung 
und Zugang zu Unterlagen und Computern, um die Überprüfung Ihrer 
Computer und Unterlagen auf Einhaltung der anwendbaren Vereinbarung 
zu ermöglichen, und kooperieren bei solchen Prüfungen 
uneingeschränkt.
4. Nichteinhaltung. Für den Fall, dass Sie über eine nicht 
lizenzierte Installation oder Nutzung der Software oder einen nicht 
lizenzierten Zugang zur lizenzierten Software verfügen oder 
verfügten oder anderweitig gegen diese Vereinbarung verstoßen haben 
(„Nichteinhaltung“), müssen Sie unbeschadet sonstiger Rechte und 
Abhilfen des Lizenzgebers (auch Unterlassungsanspruch) zur Behebung 
der Nichteinhaltung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung 
dieser Nichteinhaltung an Sie ausreichende Lizenzen und/oder 
Abonnements und die zugehörigen Support- und Wartungsleistungen 
durch Zahlung der jeweils (zum Datum des zusätzlichen Kaufs) 
aktuellen Listenpreise für die Lizenzen und die Gebühren für 
12 Monate zzgl. Zinsen und Zinseszinsen (zum Satz von 1,5 % pro 
Monat bzw. zum gesetzlich maximal zulässigen Satz, sofern dieser 
Satz unter 1,5 % liegt) seit dem Eintreten der Nichteinhaltung bis 
zur Zahlung der genannten Gebühren erwerben, wobei die Zinsen auch 
dann zahlbar sind, wenn zum Zeitpunkt des Eintretens der 
Nichteinhaltung keine Rechnung ausgestellt wurde. Führt Ihre 
Nichteinhaltung zu Fehlbeträgen bei den Lizenzgebühren von 5 % 
oder mehr, müssen Sie dem Lizenzgeber zusätzlich zu den 
geschuldeten Summen zudem alle angemessenen Kosten für die Prüfung 
erstatten.
Übertragen
Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie für 
die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige 
schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder 
abgetreten werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder 
Abtretungen sind null und nichtig und nicht wirksam.
Gesetze
Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit 
dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem materiellen Recht der 
Vereinigten Staaten und dem Bundesstaat Utah ohne Rücksicht auf 
dessen Auswahl von Gesetzesbestimmungen. Jegliche Verfahren, Klagen 
oder Rechtssachen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser 
Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich von einem zuständigen 
Bundes- oder Bundesstaatsgericht in Utah entschieden.  Wenn eine 
Partei ein vertragsbezogenes Gerichtsverfahren einleitet, hat die 
obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten in einem 
angemessenen Umfang.  Sollte jedoch das Land Ihres 
Hauptgeschäftssitzes ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder 
der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind 
ausschließlich die Gerichte in Irland für alle Rechtsstreitigkeiten 
in Bezug auf diese Vereinbarung zuständig; und (2) sofern die 
Gesetze eines solchen Landes mit Ihrem Hauptgeschäftssitz für 
solche Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die Gesetze dieses Landes 
Anwendung. Die Anwendung der UN-Konvention über den internationalen 
Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ungeteilte Vereinbarung
Diese Vereinbarung, zusammen mit sämtlichen anderen Kaufbelegen bzw. 
anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber, enthält 
die gesamten Abreden und Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem 
Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen und einem befugten 
Vertreter des Lizenzgebers vereinbarte schriftliche Vereinbarung 
ergänzt bzw. modifiziert werden. KEIN DRITTER LIZENZGEBER, 
DISTRIBUTOR, FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER, 
VERKAUFSPERSONAL ODER MITARBEITER IST ZUM ÄNDERN DIESER VEREINBARUNG 
ODER ZU ANGABEN ODER ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN 
DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN ODER DIESE ERGÄNZEN. 
Aufhebung
Ein Verzicht auf eines der in dieser Vereinbarung festgehaltenen 
Rechte wird erst wirksam, wenn dieser schriftlich erfolgt und von 
einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der zu bindenden 
Partei unterschrieben ist. Ein Verzicht auf ein zuvor oder derzeit 
gültiges Recht, der auf einen Vertragsbruch oder eine Unterlassung 
zurückzuführen ist, kann nicht als Verzicht auf künftige Rechte 
erachtet werden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
Abtrennbarkeit
Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht 
anwendbar, wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang ausgelegt, 
beschränkt, geändert oder notfalls abgetrennt, um die Ungültigkeit 
oder Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu beseitigen; die 
übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben unberührt.
Einhaltung der Exportbestimmungen
Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder Technologie des 
Lizenzgebers den US Export Administration Regulations (EAR) 
unterliegen, und Sie erklären sich mit deren Einhaltung 
einverstanden. Sie unterlassen es, die Produkte des Lizenzgebers 
direkt oder indirekt folgendermaßen zu exportieren bzw. zu 
reexportieren: (1) in Länder, die den US-Exportbeschränkungen 
unterliegen; (2) für jeden Endbenutzer, bei dem Ihnen bekannt ist 
oder Sie den begründeten Verdacht haben, dass er die Produkte des 
Lizenzgebers für die Konstruktion, Entwicklung oder Produktion von 
nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen, 
Trägerraketen, Höhenforschungsraketen oder unbemannten 
Luftfahrzeugsystemen einsetzt, es sei denn, dies wurde durch die 
zuständige Behörde per Verordnung oder im Rahmen einer speziellen 
Lizenz autorisiert; oder (3) für jeden Endbenutzer, dem die 
Teilnahme an US-Exporttransaktionen durch eine Behörde der 
US-Regierung untersagt wurde. Indem Sie die Software herunterladen 
oder verwenden, stimmen Sie den vorstehenden Bedingungen zu. Ferner 
erklären und garantieren Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen 
Land befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes stehen oder 
ein Einwohner oder Staatsbürger eines solchen Landes sind und dass 
Sie nicht auf einer solchen Liste stehen. Ferner sind Sie für die 
Einhaltung lokaler Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich, 
die sich möglicherweise auf Ihr Recht zum Import, Export oder zur 
Nutzung der Produkte des Lizenzgebers auswirken.   Informieren Sie 
sich auf der Webseite des Amts für Industrie und Sicherheit unter 
https://www.bis.doc.gov, bevor Sie Produkte exportieren, die den EAR 
unterliegen. Weitere Informationen zum Export von Software, 
einschließlich der gültigen Exportkontroll-Klassifizierungsnummer 
(ECCN) und der damit verbundenen Lizenzausnahmen (sofern zutreffend), 
sind unter https://www.suse.com/company/legal/ zu finden. Auf 
Anforderung kann die Außenhandelsabteilung des Lizenzgebers 
Informationen bezüglich geltender Exportbeschränkungen für die 
Produkte des Lizenzgebers bereitstellen. Der Lizenzgeber haftet nicht 
für Ihr Versäumnis, die erforderlichen Exportgenehmigungen 
einzuholen.

:Version:2021-03-08:001
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9
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SUSE – Rechtliches		03.2021




