Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
für SUSE-Software


Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für SUSE-Software
MIT DEM KAUF, DER INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER 
ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER SOFTWARE (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) 
STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESEN 
BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT 
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. EINE EINZELPERSON, DIE 
IM AUFTRAG EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER 
BZW. SIE BERECHTIGT IST, DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG DER 
JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN.  WENN SIE DIE VEREINBARUNG IM 
AUFTRAG EINER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, BEZIEHEN SICH DIE 
UNTEN VERWENDETEN BEGRIFFE "SIE" UND "IHR(E)" AUF DIESE JURISTISCHE 
PERSON.

SUSE LLC ("Lizenzgeber" oder "SUSE") stellt Softwareprodukte zur 
Verfügung, die Folgendes umfassen können: (i) Softwareprogramme, die 
von SUSE und/oder seinen angegliederten Unternehmen entwickelt 
wurden; (ii) Softwareprogramme, die von Dritten entwickelt wurden; 
(iii) Softwarepakete; und (iv) Marken, die Eigentum von SUSE 
und/oder seinen angegliederten Unternehmen sind ("SUSE-Marken"), 
sowie die entsprechende Dokumentation für diese Softwareprogramme 
(solche Softwareprogramme, Softwarepakete, Marken und 
Dokumentationen, werden als "Software" bezeichnet).

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") ist eine rechtliche 
Vereinbarung zwischen Ihnen (einer juristischen oder natürlichen 
Person) und SUSE und regelt Ihre Nutzung der Software. Jedes Add-on, 
jede Erweiterung, jede Aktualisierung, jede mobile Anwendung, jedes 
Modul, jeder Adapter und jede Support-Version, die Sie herunterladen 
oder erhalten und der keine andere Lizenzvereinbarung beigefügt ist, 
gilt als Software und unterliegt dieser 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. Wenn die Gesetze im Land Ihres 
Hauptgeschäftssitzes vorschreiben, dass Verträge in der jeweiligen 
Landessprache abgefasst sein müssen, um durchsetzbar zu sein, können 
Sie nach schriftlicher Anfrage an den Lizenzgeber eine Version in 
der Landessprache erhalten. Dann wird die Nutzung der Software von 
der Version in der Landessprache geregelt.      
 
Lizenzbestimmungen
Open Source
Die Software enthält viele einzelne Komponenten, die 
Open-Source-Software sind. Die Open-Source-Lizenz für jede 
Komponente, die je nach Softwareprogramm die GNU General Public 
License v.2 
(https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.en.html), die 
Apache-License Version 2.0 
(https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0) oder eine andere 
Open-Source-Lizenz sein kann (jede dieser Lizenzen wird als 
"OSS-Lizenz" bezeichnet), befindet sich in der Lizenzdokumentation 
und/oder im Quellcode der Komponente.
 
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung regelt Ihre Nutzung der 
Software, einschließlich der SUSE-Marken, schränkt jedoch Ihre 
Rechte im Rahmen der OSS-Lizenz, die für Ihre Nutzung von 
Open-Source-Code gilt, der in der Software ohne SUSE-Marken 
enthalten ist, nicht ein und ersetzt oder ändert diese Rechte nicht.
 
Die Software kann mit Programmen von Drittanbietern bereitgestellt 
werden, die nicht Teil der Software sind. Diese Programme von 
Drittanbietern sind nicht erforderlich, um die Software auszuführen, 
werden Ihnen zur einfacheren Nutzung zur Verfügung gestellt und 
unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen 
werden entweder zusammen mit den Programmen von Drittanbietern 
bereitgestellt oder können unter 
https://www.suse.com/licensing/eula/ eingesehen werden. Wenn Sie der 
Einhaltung von geltenden Lizenzbestimmungen für Programme von 
Drittanbietern nicht zustimmen, sollten Sie diese nicht 
installieren. Wenn Sie die Programme von Drittanbietern auf mehr als 
einem System installieren oder die Programme von Drittanbietern auf 
eine andere Partei übertragen möchten, müssen Sie sich an den 
jeweiligen Lizenzgeber der entsprechenden Programme von 
Drittanbietern wenden.

Lizenz zur Nutzung der Software
Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung und der geltenden OSS-Lizenz wird 
Ihnen eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, 
widerrufliche, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung und Nutzung von 
Kopien der Software für den internen Gebrauch Ihrer juristischen 
Person gewährt. 
 
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung gestattet es Ihnen nicht, die 
Software oder ihre Komponenten unter Verwendung der SUSE-Marken zu 
vertreiben, mit der Ausnahme, Folgender Elemente, die Sie auch 
außerhalb Ihrer juristischen Person weitergeben dürfen: (a) Kopien 
der Software, jedoch nur, wenn dies im Rahmen einer separaten 
schriftlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber erlaubt wird, die 
eine solche Weitergabe genehmigt, oder (b) die Bestandteile der 
Software, jedoch nur, wenn Sie alle Instanzen einer SUSE-Marke 
entfernen und ersetzen.

Eigentumsrechte
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.  Durch die Lizenz 
werden Ihnen keine Besitzansprüche auf die Software übertragen. Der 
Lizenzgeber und/oder die dritten Lizenzgeber behalten alle Rechte, 
Ansprüche und Interessen in Bezug auf alle geistigen Eigentumsrechte 
im Rahmen der Software.      

SUSE-Marken
Im Rahmen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung werden keine Rechte 
oder Lizenzen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf 
die Nutzung von SUSE-Marken, Markennamen oder Servicemarken des 
Lizenzgebers oder dessen angegliederten Unternehmen oder 
Lizenzgebern gewährt.

Services und Support für Abonnements
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartung oder Support zu 
leisten, außer dies wurde im Rahmen einer zusätzlichen Vereinbarung 
anders vereinbart, die solche Services ausdrücklich umfasst.

Gewährleistung und Haftung
Begrenzte Garantie
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIEN 
BEREITGESTELLT. SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, 
SCHLIESST DER LIZENZGEBER SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN 
AUS, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF 
MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN 
AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN; FERNER 
BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER VERHANDLUNG, 
LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER LIZENZGEBER 
GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE BZW. DIE SERVICES IHREN 
ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, MIT IHREN BETRIEBSSYSTEMEN KOMPATIBEL 
SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FREI VON UNTERBRECHUNGEN 
ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND 
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER 
VEREINBARUNG. Einige Rechtsprechungen lassen bestimmte 
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nicht zu, sodass 
einige dieser Bestimmungen möglicherweise nicht für Sie zutreffen. 
Diese eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte; 
abhängig von Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben sich 
möglicherweise weitere Rechte.

Haftungseinschränkung
WEDER DER LIZENZGEBER NOCH SEINE ANGEGLIEDERTEN UNTERNEHMEN, 
GESELLSCHAFTER, GESCHÄFTSFÜHRER ODER MITARBEITER HAFTEN FÜR JEGLICHE 
FOLGESCHÄDEN ODER INDIREKTE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF 
VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN 
HAFTUNGSTHEORIE BERUHEN, ODER FÜR GEWINNVERLUSTE, GESCHÄFTSVERLUSTE 
ODER DATENVERLUSTE ODER -BESCHÄDIGUNGEN, AUCH WENN SIE AUF DIE 
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.

IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DER GESAMTE HAFTUNGSUMFANG DES 
LIZENZGEBERS IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER 
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (OB IN EINEM FALL ODER IN EINER REIHE 
VON FÄLLEN) 50 US-DOLLAR.

Die oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für 
Ansprüche in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch die 
Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder dessen Mitarbeiter, Vertreter 
oder Auftragnehmer verursacht wurden. In den Rechtssystemen, die 
keinen Ausschluss bzw. keine Einschränkung von 
Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich 
Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von implizierten Bedingungen 
in Bezug auf Eigentumsrechte bzw. den stillen Besitz beliebiger 
Software, die im Rahmen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung 
erworben wurde, bzw. bei arglistiger Täuschung wird die Haftung des 
Lizenzgebers im maximal zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme 
beschränkt bzw. ausgeschlossen.
 
Allgemeine Bedingungen
Gesetze
Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit 
dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ergeben, unterliegen dem 
materiellen Recht der Vereinigten Staaten und dem Bundesstaat New 
York ohne Rücksicht auf dessen Auswahl von Gesetzesbestimmungen. 
Jegliche Verfahren, Klagen oder Rechtssachen, die sich aus oder im 
Zusammenhang mit dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ergeben, 
werden ausschließlich von einem zuständigen Bundes- oder 
Bundesstaatsgericht in New York entschieden. Sollte jedoch das Land 
Ihres Hauptgeschäftssitzes ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union 
oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind 
ausschließlich die Gerichte in England und Wales für alle 
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung zuständig; und (2) die Gesetze 
Englands sind anzuwenden, außer es gelten die Gesetze des Landes mit 
Ihrem Hauptgeschäftssitz für solche Rechtsstreitigkeiten, dann 
finden die Gesetze dieses Landes Anwendung. Weder der Uniform 
Computer Information Transaction Act (UCITA), das Übereinkommen der 
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf 
noch die Kollisionsnormen von New York oder England und Wales gelten 
für diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung oder ihren Gegenstand.

Ungeteilte Vereinbarung
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, zusammen mit sämtlichen 
anderen Kaufbelegen bzw. anderen schriftlichen Vereinbarungen 
zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber oder seinen angegliederten 
Unternehmen, enthält die gesamten Abreden und Vereinbarungen 
zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen 
und einem befugten Vertreter des Lizenzgebers vereinbarte 
schriftliche Vereinbarung ergänzt bzw. modifiziert werden. KEIN 
DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR, FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER, 
WIEDERVERKÄUFER, MITARBEITER UND KEIN DRITTES VERKAUFSPERSONAL IST 
ZUM ÄNDERN DIESER VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN ODER ZUSAGEN 
BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN 
ODER DIESE ERGÄNZEN.

Abtrennbarkeit
Ist eine Bestimmung dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ungültig 
oder nicht anwendbar, wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang 
ausgelegt, beschränkt, geändert oder notfalls aufgehoben, um die 
Ungültigkeit oder Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu 
beseitigen; die übrigen Bestimmungen dieser 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bleiben unberührt. 

:Version:2024-06-01:001
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