Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
für SUSE-Software


Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für SUSE-Software

MIT DEM KAUF, DER INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER 
ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER SOFTWARE (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) 
STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESEN 
BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT 
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. EINE EINZELPERSON, DIE 
IM AUFTRAG EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER 
BZW. SIE BERECHTIGT IST, DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG DER 
JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN. WENN SIE DIE VEREINBARUNG IM AUFTRAG 
EINER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, BEZIEHEN SICH DIE UNTEN 
VERWENDETEN BEGRIFFE "SIE" UND "IHR(E)" AUF DIESE JURISTISCHE 
PERSON.
SUSE Software Solutions Ireland Limited ("Lizenzgeber" oder "SUSE") 
oder seine angegliederten Unternehmen stellen Softwareprodukte zur 
Verfügung, darunter beispielsweise u. a.: (i) von SUSE und/oder 
seinen angegliederten Unternehmen entwickelte Software; (ii) von 
Dritten entwickelte Software; (iii) Softwarepakete und (iv) Marken, 
die Eigentum von SUSE und/oder seinen angegliederten Unternehmen 
sind ("SUSE-Marken"), sowie die entsprechende Dokumentation für 
diese Software und die Konfiguration, Zusammenstellung der Pakete 
und die Verpackungsmaterialien (solche Software, 
Softwareprogrammpakete, Marken und Dokumentationen werden zusammen 
mit sämtlicher dazugehöriger Konfiguration, Zusammenstellung der 
Pakete und den Verpackungsmaterialien als "Software" bezeichnet). 
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") ist eine rechtliche 
Vereinbarung zwischen Ihnen (einer juristischen oder natürlichen 
Person) und SUSE und regelt Ihre Nutzung der Software. Jedes Add-on, 
jede Erweiterung, jede Aktualisierung, jede mobile Anwendung, jedes 
Modul, jeder Adapter und jede Support-Version, die Sie herunterladen 
oder erhalten und der keine anderen Lizenzbedingungen beigefügt 
sind, unterliegt dieser EULA. 
Definitionen und Auslegung
Wenn die Gesetze im Land Ihres Hauptgeschäftssitzes vorschreiben, 
dass Verträge in der jeweiligen Landessprache abgefasst sein müssen, 
um durchsetzbar zu sein, können Sie eine Version in der 
Landessprache anfordern, die im gesetzlich erforderlichen Umfang 
dann Vorrang hat.
Mit "Open-Source-Komponenten" werden Softwarekomponenten bezeichnet, 
die mit oder als Teil der Software verteilt werden und von Dritten 
im Rahmen von als Open-Source-Lizenzen anerkannten Lizenzen (jeweils 
eine "OSS-Lizenz") lizenziert sind. 
Der Begriff "Nutzung" bezieht sich auf Installation, Ausführung und 
den internen Betrieb.
Lizenzbestimmungen
Open Source
Die Software enthält Open-Source-Komponenten. Die jeweils geltende 
OSS-Lizenz für die entsprechende Open-Source-Komponente ist in der 
beigefügten Lizenzdokumentation und/oder im Quellcode der Komponente 
oder in der Hinweisdatei enthalten. Zur Vermeidung von Zweifeln: 
Nichts in dieser EULA beschränkt, ersetzt oder ändert Ihre Rechte 
gemäß einer beliebigen OSS-Lizenz. Ihre Rechte zur Nutzung, 
Vervielfältigung, Änderung und Weiterverbreitung von 
Open-Source-Komponenten werden ausschließlich durch die anwendbaren 
Open-Source-Lizenzen geregelt. Wenn Sie Open-Source-Komponenten 
weiterverbreiten, sind Sie dafür verantwortlich, die geltenden 
OSS-Lizenzen zu beachten, einschließlich aller Verpflichtungen 
bezüglich Benachrichtigung und Verfügbarkeit des Quellcodes, die in 
der OSS-Hinweisdatei aufgeführt sind, die der Software beigefügt ist 
oder auf Anfrage von SUSE anderweitig zur Verfügung gestellt wird.
Die Software kann mit Programmen von Drittanbietern bereitgestellt 
werden, die nicht Teil der Software sind. Diese Programme von 
Drittanbietern sind nicht erforderlich, um die Software auszuführen, 
werden Ihnen zur einfacheren Nutzung zur Verfügung gestellt und 
unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen 
werden entweder zusammen mit den Programmen von Drittanbietern 
bereitgestellt oder können am vom Lizenzgeber angegebenen Ort 
eingesehen werden. Wenn Sie der Einhaltung von geltenden 
Lizenzbestimmungen für Programme von Drittanbietern nicht zustimmen, 
sollten Sie diese nicht installieren oder nutzen. 
Lizenz zur Nutzung der Software
Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser EULA und der 
geltenden OSS-Lizenzen wird Ihnen eine unbefristete, nicht 
ausschließliche, nicht übertragbare, unwiderrufliche, weltweite 
Lizenz zur Vervielfältigung und Nutzung von Kopien der Software für 
den internen Gebrauch Ihrer juristischen Person gewährt. Diese 
Lizenzgewährung gilt nicht für Open-Source-Komponenten innerhalb der 
Software, die ihren jeweiligen OSS-Lizenzen unterliegen. Sie dürfen 
Open-Source-Komponenten der Software ohne SUSE-Marken vorbehaltlich 
der jeweils geltenden OSS-Lizenzen weiterverteilen. 
Eigentumsrechte
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Durch die Lizenz 
werden Ihnen keine Besitzansprüche auf die Software übertragen. Der 
Lizenzgeber und/oder die dritten Lizenzgeber behalten alle Rechte, 
Ansprüche und Interessen in Bezug auf alle geistigen Eigentumsrechte 
im Rahmen der Software.
SUSE-Marken
Im Rahmen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung werden keine Rechte 
oder Lizenzen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf 
die Nutzung von SUSE-Marken, Markennamen oder Servicemarken des 
Lizenzgebers oder dessen angegliederten Unternehmen oder 
Lizenzgebern gewährt. Sie müssen SUSE-Marken von jeder 
Weiterverbreitung entfernen, es sei denn, diese ist ausdrücklich 
genehmigt.
Services und Support für Abonnements
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartung oder Support zu 
leisten, außer dies wurde im Rahmen einer zusätzlichen Vereinbarung 
anders vereinbart, die solche Services ausdrücklich umfasst. Solche 
Services werden unter separaten Bedingungen bereitgestellt und 
bedingen keine Änderung an dieser EULA.
Gewährleistung und Haftung
Begrenzte Garantie
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIEN 
BEREITGESTELLT. SOWEIT GESETZLICH NICHT EINGESCHRÄNKT, WEIST SUSE 
ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH 
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUMSRECHT 
ODER NICHTBEEINTRÄCHTIGUNG, ZURÜCK. SUSE GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS 
DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT, MIT IHREN SYSTEM 
KOMPATIBEL IST ODER FLÜSSIG UND FEHLERFREI ARBEITET. IN DEN 
RECHTSSYSTEMEN EINIGER STAATEN SIND BESTIMMTE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE 
UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBEN 
AUFGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT VOLLUMFÄNGLICH FÜR 
SIE ZUTREFFEN. DIESE BESTIMMUNG BESCHRÄNKT KEINES DER RECHTE, DIE 
SIE GEMÄẞ ANWENDBAREN OSS-LIZENZEN ODER KRAFT GESETZES 
MÖGLICHERWEISE HABEN.
Haftungseinschränkung
WEDER DER LIZENZGEBER NOCH SEINE ANGEGLIEDERTEN UNTERNEHMEN, 
GESELLSCHAFTER, GESCHÄFTSFÜHRER ODER MITARBEITER HAFTEN FÜR JEGLICHE 
FOLGESCHÄDEN ODER INDIREKTE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF 
VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN 
HAFTUNGSTHEORIE BERUHEN, ODER FÜR GEWINNVERLUSTE, GESCHÄFTSVERLUSTE 
ODER DATENVERLUSTE ODER -BESCHÄDIGUNGEN, AUCH WENN SIE AUF DIE 
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. Vorbehaltlich der 
Haftungen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können, ist 
die Gesamthaftung jeder Partei, die sich aus oder im Zusammenhang 
mit dieser EULA ergibt (sei es in einem einzelnen Fall oder in einer 
Reihe von Fällen), auf 50 USD beschränkt. Nichts in dieser EULA 
beschränkt die Haftung für Tod oder Personenschäden, die durch 
Fahrlässigkeit verursacht wurden, für Betrug oder betrügerische 
Falschdarstellung oder für jede andere Haftung, die gesetzlich nicht 
ausgeschlossen werden kann.
Allgemeine Bedingungen
Geltendes Recht
Wenn sich Ihr Hauptgeschäftssitz im Vereinigten Königreich oder im 
Europäischen Wirtschaftsraum befindet, unterliegt diese EULA den 
Gesetzen Irlands. Für alle Verfahren, die sich daraus ergeben oder 
damit in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich die Gerichte 
Irlands zuständig. Für alle anderen Kunden unterliegt diese EULA den 
Gesetzen des US-Bundesstaats New York, und die Bundes- und 
bundesstaatlichen Gerichte in New York sind ausschließlich 
zuständig. Diese EULA richtet sich an geschäftliche Nutzer und hat 
keinerlei Auswirkungen auf die Anwendbarkeit geltender Gesetze, die 
nicht vertraglich außer Kraft gesetzt werden kann. Weder der Uniform 
Computer Information Transaction Act (UCITA), das Übereinkommen der 
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf 
noch die Kollisionsnormen von New York, Irland oder England und 
Wales gelten für diese EULA oder ihren Gegenstand.
Exportkontrolle und Sanktionen
Obwohl die meisten SUSE-Materialien öffentlich zugänglich gemacht 
werden, kann bestimmte Software den Exportkontroll- und 
Sanktionsgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten, der 
Europäischen Union und anderer Rechtsordnungen unterliegen. 
Sie sichern zu, dass Sie: (a) nicht in einem Land oder einer Region 
ansässig sind, das bzw. die umfassenden Sanktionen unterliegt, dort 
nicht als juristische Person eingetragen sind und nicht von dort aus 
auf SUSE-Materialien zugreifen werden; (b) nicht auf einer 
relevanten staatlichen Liste eingeschränkter Parteien aufgeführt 
sind, nicht im Besitz oder unter der Kontrolle solcher Parteien 
stehen und nicht für oder im Namen solcher Parteien handeln und (c) 
SUSE-Materialien nicht für einen verbotenen Endbenutzungszweck 
nutzen werden. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren 
Exportkontroll- und Sanktionsgesetze einzuhalten und alle 
erforderlichen Genehmigungen einzuholen, bevor Sie SUSE-Materialien 
exportieren, reexportieren, übertragen oder Zugriff darauf gewähren.
SUSE kann den Zugriff auf SUSE-Materialien aussetzen, zurückhalten 
oder beenden, wenn dies zur Einhaltung der geltenden Exportkontroll- 
oder Sanktionsgesetze erforderlich ist. 
Ungeteilte Vereinbarung
Diese EULA, zusammen mit sämtlichen anderen Kaufbelegen bzw. anderen 
schriftlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber oder 
seinen angegliederten Unternehmen, enthält die gesamten Abreden und 
Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber und kann nur durch 
eine von Ihnen und einem befugten Vertreter des Lizenzgebers 
vereinbarte schriftliche Vereinbarung ergänzt bzw. modifiziert 
werden. KEIN DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR, FACHHÄNDLER, 
EINZELHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER, MITARBEITER UND KEIN DRITTES 
VERKAUFSPERSONAL IST ZUM ÄNDERN DIESER VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN 
ODER ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DIESER 
VEREINBARUNG ABWEICHEN ODER DIESE ERGÄNZEN. Im Falle eines Konflikts 
zwischen dieser EULA und einer OSS-Lizenz, die für eine 
Open-Source-Komponente gilt, hat die OSS-Lizenz für diese 
Open-Source-Komponente Vorrang.
Abtrennbarkeit
Ist eine Bestimmung dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ungültig 
oder nicht anwendbar, wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang 
ausgelegt, beschränkt, geändert oder notfalls aufgehoben, um die 
Ungültigkeit oder Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu 
beseitigen; die übrigen Bestimmungen dieser 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bleiben unberührt.
Hinweise und Quellcode-Angebot
OSS-Lizenzen und Zuordnungen für Open-Source-Komponenten sind in der 
der Software beiliegenden OSS-Hinweisdatei aufgeführt. Wo SUSE 
Binärdateien von Komponenten verbreitet, die ein Angebot für den 
entsprechenden Quellcode erfordern, wird SUSE den entsprechenden 
Quellcode wie in der Hinweisdatei beschrieben oder auf Anfrage zur 
Verfügung stellen.


Januar 2026