Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
für SUSE-Software


Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für SUSE-Software
LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. MIT DEM KAUF, DER 
INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER 
SOFTWARE (WIE UNTEN DEFINIERT UND EINSCHLIESSLICH IHRER KOMPONENTEN) 
STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESEN 
BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT 
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. EINE EINZELPERSON, DIE 
IM AUFTRAG EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER 
BZW. SIE BERECHTIGT IST, DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG DER 
JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN.

SUSE LLC ("Lizenzgeber" oder "SUSE") stellt Softwareprodukte zur 
Verfügung, die eine Zusammenstellung sind von: (i) 
Softwareprogrammen, die von SUSE und seinen angegliederten 
Unternehmen entwickelt wurden; (ii) Softwareprogrammen, die von 
Dritten entwickelt wurden; (iii) Marken, die im Besitz von SUSE 
und/oder seinen angegliederten Unternehmen sind ("SUSE-Marken"); und 
(iv) Medien oder Reproduktionen (physisch oder virtuell) und 
begleitender Dokumentation zu diesen Softwareprogrammen (diese 
Zusammenstellung von Programmen, Marken und Dokumentation wird 
nachstehend als die "Software" bezeichnet).  

Die Software ist durch die Urheberrechtsgesetze und -verträge der 
Vereinigten Staaten (USA) und die Urheberrechtsgesetze in anderen 
Ländern weltweit geschützt. Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung 
("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (einer 
juristischen oder natürlichen Person) und SUSE, die Ihre Nutzung der 
Software regelt. Sollten die Gesetze Ihres Hauptgeschäftssitzes 
erfordern, dass Verträge für ihre Vollstreckbarkeit in der 
jeweiligen Landessprache zu verfassen sind, so kann auf schriftliche 
Anforderung beim Lizenzgeber eine Version in der jeweiligen 
Landessprache angefordert werden, die für Ihre Nutzung der Software 
gilt. Jedes Add-on, jede Erweiterung, jede Aktualisierung, jede 
mobile Anwendung, jedes Modul, jeder Adapter und jede 
Support-Version der Software, die Sie herunterladen oder erhalten 
und der keine Lizenzvereinbarung beigefügt ist, gilt als Software 
und unterliegt dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. 

Lizenzbestimmungen
Open Source
Die Software enthält viele einzelne Komponenten, bei denen es sich 
um Open-Source-Software handelt. Die Open-Source-Lizenz für jede 
Komponente, bei der es sich je nach Softwareprogramm um die GNU 
General Public License v.2 
(https://www.gnu.org/licenses/oldlicenses/gpl-2.0.en.html) oder 
Apache 2.0 (https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0) oder eine 
andere Open-Source-Lizenz handeln kann (jede dieser Lizenzen wird 
als "OSS-Lizenz" bezeichnet), ist in der Lizenzierungsdokumentation 
und/oder im Quellcode der Komponente enthalten. 

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung regelt Ihre Nutzung der 
Software, einschließlich der SUSE-Marken, und schränkt Ihre Rechte 
gemäß der OSS-Lizenz, die für Ihre Nutzung des in der Software 
enthaltenen Open-Source-Codes ohne die SUSE-Marken gilt, nicht ein, 
ersetzt sie nicht und ändert sie nicht.

Andere Softwareprogramme, die unter anderen Bestimmungen und/oder 
von Dritten (also nicht vom Lizenzgeber) lizenziert werden, können 
in der Software selbst oder im Lieferumfang der Software enthalten 
sein.  Die Nutzung von Softwareprogrammen mit separater 
Lizenzvereinbarung unterliegt der jeweiligen separaten 
Lizenzvereinbarung.

Lizenz zur Nutzung der Software
Unter Einhaltung der Bedingungen dieser 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine 
zeitlich unbegrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, 
widerrufbare, weltweite Lizenz zur Erstellung und Verwendung von 
Kopien der Software für den internen Gebrauch innerhalb Ihrer 
Organisation. "Organisation" bezeichnet eine juristische Person und 
ihre angegliederten Unternehmen. "Angegliederte Unternehmen" sind 
Unternehmen, die ganz oder teilweise unter Ihrer Kontrolle stehen 
oder die Ihr Unternehmen kontrollieren. Die oben stehende Lizenz 
wird unter der Bedingung gewährt, dass Sie für jegliche Verstöße 
Ihrer angegliederten Unternehmen gegen die Bestimmungen dieser 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung verantwortlich sind.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung berechtigt Sie nicht dazu, die 
Software oder ihre Komponenten mit den SUSE-Marken zu vertreiben, 
unabhängig davon, ob die Kopie modifiziert wurde. Außerhalb Ihrer 
Organisation sind Sie nur dann zur Redistribution (a) der Software 
berechtigt, wenn dies im Rahmen einer separaten schriftlichen 
Vereinbarung mit dem Lizenzgeber gestattet ist, die eine solche 
Redistribution erlaubt, oder Sie können (b) diese Redistribution für 
die einzelnen Komponenten der Software nur vornehmen, wenn Sie die 
SUSE-Kennzeichnungen an sämtlichen Stellen entfernen und ersetzen.

Wenn Sie direkt oder indirekt von SUSE Hardware, Software oder eine 
andere Appliance erhalten haben, die die Software nutzt oder 
einbettet, dürfen Sie die Software ausschließlich zum Ausführen 
dieser Hardware, Software oder dieser Appliance und nicht auf 
eigenständiger Basis verwenden.

Eigentumsrechte
Durch die Lizenz werden Ihnen keine Besitzansprüche auf die Software 
übertragen. Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen 
alle Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an 
der Software und behalten sich diese vor; dies gilt auch für 
Anpassungen oder Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen nicht 
verkauft; Sie erhalten lediglich eine bedingte Lizenz zur Nutzung 
der Software. Jegliche Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistige 
Eigentumsrechte auf die bzw. an den Inhalte(n), auf die mithilfe der 
Software zugegriffen wird, sind das Eigentum des jeweiligen 
Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls durch entsprechende 
Urheberrechte oder andere Gesetze geschützt. Diese 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte an 
derartigen Inhalten.

SUSE-Marken
Im Rahmen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung wird weder 
ausdrücklich noch stillschweigend das Recht oder die Lizenz gewährt, 
eine SUSE-Marke, einen Handelsnamen oder eine Dienstleistungsmarke 
des Lizenzgebers oder seiner angegliederten Unternehmen oder 
Lizenzgeber auf eine andere Weise zu verwenden, als es für die durch 
diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung erlaubte Nutzung der Software 
erforderlich ist.

Abonnementservices und Support
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartungs- oder 
Supportleistungen zu erbringen, es sei denn, Sie erwerben ein 
Abonnementangebot gemäß einem zusätzlichen Vertrag mit dem 
Lizenzgeber oder einem ihm angegliederten Unternehmen, das solche 
Leistungen ausdrücklich einschließt. 

Gewährleistung und Haftung
Begrenzte Garantie
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf denen die 
Software bereitgestellt wird, bei normalem Gebrauch über einen 
Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen ab Lieferdatum frei von Material- 
und Verarbeitungsfehlern sind. DIE VORLIEGENDE GEWÄHRLEISTUNG STELLT 
IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE 
ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GARANTIEN. ABGESEHEN VON 
DER OBIGEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND 
OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT.
DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE NUTZUNG ODER DEN VERTRIEB MIT 
ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, DIE EINEN 
STÖRUNGSSICHEREN BETRIEB ERFORDERN, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER 
KONZIPIERT UND DARF NICHT DAFÜR VERWENDET WERDEN, BEISPIELSWEISE FÜR 
DEN BETRIEB VON KERNKRAFTANLAGEN, FLUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- 
ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN, WAFFENSYSTEMEN 
ODER FÜR ANDERE NUTZUNGSZWECKE, BEI DENEN SOFTWARE-AUSFÄLLE DIREKT 
ZUM TOD, ZU VERLETZUNGEN ODER SCHWEREN PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN 
FÜHREN KÖNNEN.
Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte
In der Software oder im Lieferumfang können weitere Hardware oder 
Softwareprogramme bzw. Services, die von anderen Unternehmen als dem 
Lizenzgeber lizenziert oder verkauft werden, enthalten sein. DER 
LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE ODER SERVICES, DIE 
NICHT VOM LIZENZGEBER ENTWICKELT WURDEN BZW. BEREITGESTELLT WERDEN. 
  PRODUKTE BZW. SERVICES DIESER ART WERDEN IN DER VERFÜGBAREN FORM 
BEREITGESTELLT. EIN ETWAIGER GARANTIESERVICE FÜR PRODUKTE, DIE NICHT 
VOM LIZENZGEBER STAMMEN, WIRD VOM PRODUKTLIZENZGEBER GEMÄSS DER 
ZUTREFFENDEN GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER 
LIZENZGEBER SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, 
EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF 
MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN 
AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN; FERNER 
BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER VERHANDLUNG, 
LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER LIZENZGEBER LEISTET 
KEINE GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT IN DIESER 
BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER LIZENZGEBER 
GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE BZW. DIE SERVICES IHREN 
ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, MIT SÄMTLICHEN BETRIEBSSYSTEMEN 
KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE BZW. SERVICES 
FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE VORSTEHENDEN 
AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER 
BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG. Einige Rechtsprechungen lassen 
bestimmte Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nicht zu, 
sodass Teile der oben genannten Einschränkungen möglicherweise nicht 
auf Sie zutreffen. Diese eingeschränkte Gewährleistung verleiht 
Ihnen bestimmte Rechte; abhängig von Bundesstaat oder Rechtssystem 
ergeben sich möglicherweise weitere Rechte.
Haftungseinschränkung 
WEDER DER LIZENZGEBER NOCH SEINE DRITTLIZENZGEBER, 
TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER MITARBEITER HAFTEN FÜR JEGLICHE 
FOLGESCHÄDEN ODER INDIREKTE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF 
VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN 
HAFTUNGSTHEORIE BERUHEN, ODER FÜR GEWINNVERLUSTE, GESCHÄFTSVERLUSTE 
ODER DATENVERLUSTE ODER -BESCHÄDIGUNGEN, AUCH WENN SIE AUF DIE 
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN.

IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS IM 
RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG 
(UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN FALL ODER EINE REIHE VON 
FÄLLEN HANDELT) DEN BETRAG, DEN SIE IN DEN LETZTEN 12 MONATEN VOR 
DEM ERSTEN ANSPRUCH IM RAHMEN DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG 
FÜR DIE SOFTWARE, AUS DER DER ANSPRUCH ENTSTANDEN IST, BEZAHLT HABEN 
(ODER 50 US-DOLLAR, WENN SIE NICHT FÜR DIE SOFTWARE BEZAHLT HABEN).
Die oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für 
Ansprüche in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch die 
Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder dessen Mitarbeiter, Vertreter 
oder Auftragnehmer verursacht wurden. In den Rechtssystemen, die 
keinen Ausschluss bzw. keine Einschränkung von 
Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich 
Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von implizierten Bedingungen 
in Bezug auf Eigentumsrechte bzw. den stillen Besitz beliebiger 
Software, die im Rahmen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung 
erworben wurde, bzw. bei arglistiger Täuschung wird die Haftung des 
Lizenzgebers im maximal zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme 
beschränkt bzw. ausgeschlossen.

Allgemeine Bedingungen
Begriff
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, 
zu dem Sie die Software herunterladen, und endet automatisch, sobald 
Sie eine der darin enthaltenen Bestimmungen missachten.
Übertragen
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung darf ohne vorherige 
schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder 
abgetreten werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder 
Abtretungen sind null und nichtig und nicht wirksam.
Gesetze
Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit 
dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ergeben, unterliegen dem 
materiellen Recht der Vereinigten Staaten und dem Bundesstaat New 
York ohne Rücksicht auf dessen Auswahl von Gesetzesbestimmungen. 
Jegliche Verfahren, Klagen oder Rechtssachen, die sich aus oder im 
Zusammenhang mit dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ergeben, 
werden ausschließlich von einem zuständigen Bundes- oder 
Bundesstaatsgericht in New York entschieden. Sollte eine Partei ein 
Rechtsverfahren in Bezug auf die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung 
einleiten, so hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung der 
Anwaltskosten in einem angemessenen Umfang. Sollte jedoch das Land 
Ihres Hauptgeschäftssitzes ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union 
oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind 
ausschließlich die Gerichte in England und Wales für alle 
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung zuständig; und (2) sofern die Gesetze 
eines solchen Landes mit Ihrem Hauptgeschäftssitz für solche 
Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die Gesetze dieses Landes 
Anwendung. Weder die UN-Konvention über den internationalen 
Warenkauf noch die Kollisionsnormen des New Yorker Rechts oder des 
Rechts von England und Wales finden auf diese 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung oder seinen Gegenstand Anwendung.
Ungeteilte Vereinbarung
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, zusammen mit sämtlichen 
anderen Kaufbelegen bzw. anderen schriftlichen Vereinbarungen 
zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber und seinen angegliederten 
Unternehmen, enthält die gesamten Abreden und Vereinbarungen 
zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen 
und einem befugten Vertreter des Lizenzgebers vereinbarte 
schriftliche Vereinbarung ergänzt bzw. modifiziert werden. KEIN 
DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR, FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER, 
WIEDERVERKÄUFER, MITARBEITER UND KEIN DRITTES VERKAUFSPERSONAL IST 
ZUM ÄNDERN DIESER VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN ODER ZUSAGEN 
BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN 
ODER DIESE ERGÄNZEN. 
Aufhebung
Ein Verzicht auf eines der in dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung 
festgehaltenen Rechte wird erst wirksam, wenn dieser schriftlich 
erfolgt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der 
zu bindenden Partei unterschrieben ist. Ein Verzicht auf ein zuvor 
oder derzeit gültiges Recht, der auf einen Vertragsbruch oder eine 
Unterlassung zurückzuführen ist, kann nicht als Verzicht auf 
künftige Rechte erachtet werden, die sich aus dieser 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ergeben.
Abtrennbarkeit
Ist eine Bestimmung dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ungültig 
oder nicht anwendbar, wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang 
ausgelegt, beschränkt, geändert oder notfalls abgetrennt, um die 
Ungültigkeit oder Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu 
beseitigen; die übrigen Bestimmungen dieser 
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bleiben unberührt.
Einhaltung der Exportbestimmungen
Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder Technologien des 
Lizenzgebers den US Export Administration Regulations (die "EAR") 
und den Handelsgesetzen anderer Länder unterliegen können. Sie 
verpflichten sich, die EAR und die lokalen Gesetze und Vorschriften 
einzuhalten, die auf Ihr Recht, die Produkte und/oder Technologie 
des Lizenzgebers zu importieren, zu exportieren oder zu nutzen, 
anwendbar sind und sich darauf auswirken können. Sie unterlassen es, 
die Produkte des Lizenzgebers direkt oder indirekt folgendermaßen zu 
exportieren bzw. zu reexportieren: (1) in Entitäten, die auf den 
aktuellen US-Export-Ausschlusslisten stehen, oder in Länder, gegen 
die ein Embargo verhängt wurde oder die terroristische Aktivitäten 
unterstützen, wie in den EAR angegeben; (2) für jeden Endbenutzer, 
bei dem Ihnen bekannt ist oder Sie den begründeten Verdacht haben, 
dass er die Produkte des Lizenzgebers für die Konstruktion, 
Entwicklung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder 
biologischen Waffen, Raketensystemen, Trägerraketen, 
Höhenforschungsraketen oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen 
einsetzt, es sei denn, dies wurde durch die zuständige Behörde per 
Verordnung oder im Rahmen einer speziellen Lizenz autorisiert; oder 
(3) für jeden Endbenutzer, dem die Teilnahme an 
US-Exporttransaktionen durch eine Behörde der US-Regierung untersagt 
wurde. Sie unterlassen es, die Produkte und/oder Technologien des 
Lizenzgebers für verbotene nukleare, chemische oder biologische 
Waffenzwecke oder Raketen zu verwenden, wie in den EAR festgelegt. 
Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden, stimmen Sie den 
vorstehenden Bedingungen zu. Ferner erklären und garantieren Sie, 
dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, unter der 
Kontrolle eines solchen Landes stehen oder ein Einwohner oder 
Staatsbürger eines solchen Landes sind und dass Sie nicht auf einer 
solchen Liste stehen. Ferner sind Sie für die Einhaltung lokaler 
Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich, die sich 
möglicherweise auf Ihr Recht zum Import, Export oder zur Nutzung der 
Produkte des Lizenzgebers auswirken. Informieren Sie sich auf der 
Webseite des Amts für Industrie und Sicherheit unter 
https://www.bis.doc.gov, bevor Sie Produkte exportieren, die den EAR 
unterliegen. Weitere Informationen zum Export von Software, 
einschließlich der gültigen Exportkontroll-Klassifizierungsnummer 
(ECCN) und der damit verbundenen Lizenzausnahmen (sofern 
zutreffend), sind unter https://www.suse.com/company/legal/ zu 
finden. Auf Anforderung kann die Außenhandelsabteilung des 
Lizenzgebers Informationen bezüglich geltender Exportbeschränkungen 
für die Produkte des Lizenzgebers bereitstellen. Der Lizenzgeber 
haftet nicht für Ihr Versäumnis, die erforderlichen 
Exportgenehmigungen einzuholen.

:Version:2024-02-01:001
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Februar 2024
