Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
für SUSE-Produkte


Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für SUSE-Produkte
LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. MIT DEM KAUF, DER 
INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER SOFTWARE 
(BZW. IHRER KOMPONENTEN) STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG 
ZU. WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT 
BERECHTIGT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU 
VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN DIE PARTEI, BEI DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN 
HABEN, DARÜBER BENACHRICHTIGEN, UM DEN KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET ZU 
BEKOMMEN. EINE EINZELPERSON, DIE IM AUFTRAG EINER JURISTISCHEN PERSON 
HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER BZW. SIE BERECHTIGT IST, DIESE VEREINBARUNG IM 
AUFTRAG DER JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN.
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine 
rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (als Unternehmen oder 
Einzelperson) und SUSE LLC ("Lizenzgeber"). SUSE-Softwareprodukte 
(einschließlich Rancher), für die Sie Lizenzen erworben haben, sämtliche 
Medien oder Reproduktionen (physisch oder virtuell) und die 
Begleitdokumentation (kollektiv als "Software" bezeichnet) sind durch die 
Urheberrechtsgesetze und -verträge der Vereinigten Staaten ("USA") und 
anderer Länder geschützt und unterliegen den Bedingungen dieser 
Vereinbarung. Sollten die Gesetze Ihres Hauptgeschäftssitzes erfordern, 
dass Verträge für ihre Vollstreckbarkeit in der jeweiligen Landessprache zu 
verfassen sind, so kann auf schriftliche Anforderung beim Lizenzgeber eine 
Version in der jeweiligen Landessprache angefordert werden, die für Ihren 
Erwerb der Lizenzen für die Software gilt.  Jedes Add-on, jede Erweiterung, 
jede Aktualisierung, jede mobile Anwendung, jedes Modul, jeder Adapter und 
jede Support-Version, die Sie herunterladen oder erhalten und der keine 
Lizenzvereinbarung beigefügt ist, gilt als Software und unterliegt dieser 
Vereinbarung. Falls es sich bei der Software um eine Aktualisierung oder 
eine Support-Version handelt, benötigen Sie eine gültige Lizenz für die 
Version und die Anzahl der Software-Aktualisierungen oder 
Support-Versionen, um die Aktualisierung oder Support-Version installieren 
und nutzen zu können.

Nutzung unter Lizenz

Open Source
Durch keine der hier aufgeführten Bedingungen werden Ihre Rechte oder 
Verpflichtungen sowie die für Sie zutreffenden Bedingungen eingeschränkt 
oder anderweitig beeinflusst, die für Sie im Rahmen aller zutreffenden Open 
Source-Lizenzen für den Open Source-Code in dieser Software gelten. Andere 
Softwareprogramme, die unter anderen Bestimmungen und/oder von Dritten 
(also nicht vom Lizenzgeber) lizenziert werden, können in der Software 
selbst oder im Lieferumfang der Software enthalten sein.  Die Nutzung von 
Softwareprogrammen mit separater Lizenzvereinbarung unterliegt der 
jeweiligen separaten Lizenzvereinbarung.

Abonnementservices und Support
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartungs- und Support-Services für 
die Software zu leisten, es sei denn, Sie entscheiden sich für ein 
Abonnementsangebot, in dem Support-Services ausdrücklich enthalten sind.   
Der Lizenzgeber verkauft Abonnementangebote für die Software, durch die 
Sie, auf der Grundlage einer entsprechenden Gebühr und im Rahmen einer 
bestimmten Jahresfrist, Anspruch auf technischen Support und/oder die 
interne Nutzung von Software-Updates haben ("Abonnementangebot"). Hierbei 
finden die Bestimmungen und Bedingungen für SUSE-Produkte Anwendung, die 
unter https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf eingesehen 
werden können ("Bestimmungen und Bedingungen").

Marken
Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte oder Lizenzen, ob 
ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf Markenzeichen, Markennamen 
oder Servicemarken des Lizenzgebers oder dessen angegliederten Unternehmen 
oder Lizenzgebern gewährt ("Marken"). Diese Vereinbarung berechtigt Sie 
nicht dazu, die Software oder ihre Komponenten mit den Marken des 
Lizenzgebers zu vertreiben, unabhängig davon, ob die Kopie modifiziert 
wurde.   Sie sind nur dann zur kommerziellen Redistribution der Programme 
berechtigt, wenn (a) der Lizenzgeber Ihnen in einer separaten schriftlichen 
Vereinbarung das Recht zu einer solchen kommerziellen Redistribution 
gewährt hat oder (b) Sie die Kennzeichnungen an sämtlichen Stellen 
entfernen und ersetzen. 

Eigentumsrechte
Durch die Lizenz werden Ihnen keine Besitzansprüche auf die Software 
übertragen. Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen alle 
Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an der Software 
und den Services und behalten sich diese vor; dies gilt auch für 
Anpassungen oder Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen nicht verkauft; 
Sie erhalten lediglich eine bedingte Lizenz zur Nutzung der Software. 
Jegliche Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte auf die 
bzw. an den Inhalte(n), auf die mithilfe der Software zugegriffen wird, 
sind das Eigentum des jeweiligen Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls 
durch entsprechende Urheberrechte oder andere Gesetze geschützt. Diese 
Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte an derartigen Inhalten. 

ALLGEMEINE LIZENZGEWÄHRUNG GREIFT, SOFERN KEINE SPEZIFISCHE PRODUKTLIZENZ 
ANWENDUNG FINDET (SIEHE UNTEN)
Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und 
anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch Urheberrechte und andere 
geltende Gesetze.  Unter Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser 
Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht 
exklusive, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Erstellung und 
Verwendung von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens. Als 
"Unternehmen" wird eine Rechtspersönlichkeit samt angegliederter 
Unternehmen bezeichnet. "Angegliederte Unternehmen" sind Unternehmen, die 
ganz oder teilweise unter Ihrer Kontrolle stehen oder die Ihr Unternehmen 
kontrollieren. Die oben stehende Lizenz wird unter der Bedingung gewährt, 
dass Sie für jegliche Verstöße Ihrer angegliederten Unternehmen gegen die 
Bestimmungen dieser Vereinbarung verantwortlich sind.

SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE Enterprise Storage-Basiskonfiguration
Unter der Bedingung der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser 
Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht 
exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in Ihrem 
Unternehmen (gemäß Definition oben) bis zu vier (4) Kopien von SUSE 
Enterprise Storage, die in einem (1) bis zwei (2) CPU-Socket-Serverknoten 
bereitgestellt werden, und bis zu vier (4) Kopien von SUSE Linux Enterprise 
Server, die in eben diesem einen (1) bzw. diesen zwei (2) CPU 
Socket-Serverknoten bereitgestellt werden, für den ausschließlichen Zweck 
der Ausführung von bis zu vier (4) Kopien der Komponente "SES Object 
Storage Daemon" (gemäß Definition in den Bestimmungen und Bedingungen) in 
denselben Serverknoten in einem bestimmten Speicher-Cluster zu 
reproduzieren und zu verwenden. Hinsichtlich des gleichen Speicher-Clusters 
gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht 
übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in Ihrem Unternehmen (gemäß 
Definition im Abschnitt zur allgemeinen Lizenzgewährung oben) bis zu sechs 
(6) Kopien von SUSE Enterprise Storage und bis zu sechs (6) Kopien von SUSE 
Linux Enterprise Server für den ausschließlichen Zweck zu reproduzieren und 
zu verwenden, bis zu sechs (6) SES-Infrastrukturknoten (gemäß Definition in 
den Bestimmungen und Bedingungen) auf dem gleichen Speicher-Cluster zu 
betreiben.

SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE Enterprise Storage-Erweiterungsknoten
Unter der Bedingung der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser 
Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht 
exklusive, nicht übertragbare, weltweit geltende Lizenz, in Ihrem 
Unternehmen (gemäß Definition oben) eine (1) Kopie von SUSE Enterprise 
Storage, die in einem (1) bis zwei (2) CPU-Socket-Serverknoten 
bereitgestellt wird, und eine (1) Kopie von SUSE Linux Enterprise Server, 
die in denselben ein (1) bis zwei (2) CPU-Socket-Serverknoten 
bereitgestellt wird, für den ausschließlichen Zweck der Ausführung einer 
(1) Kopie der Komponente "SES Object Storage Daemon" (gemäß Definition in 
den Bestimmungen und Bedingungen) in einem (1) bestimmten Speicher-Cluster 
zu reproduzieren und zu verwenden, sofern in diesem Speicher-Cluster 
bereits eine (1) SUSE Enterprise Storage-Basiskonfiguration aktiv 
bereitgestellt wurde.  Hinsichtlich des gleichen Speicher-Clusters gewährt 
Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht übertragbare, 
weltweit geltende Lizenz, in Ihrem Unternehmen (gemäß Definition oben) bis 
zu eine (1) Kopie von SUSE Enterprise Storage und bis zu eine (1) Kopie von 
SUSE Linux Enterprise Server für den ausschließlichen Zweck zu 
reproduzieren und zu verwenden, bis zu einen (1) SES-Infrastrukturknoten 
(gemäß Definition in den Bestimmungen und Bedingungen) auf dem gleichen 
Speicher-Cluster zu betreiben.

SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE LINUX Enterprise Point of Service
Unter Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung 
gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht 
übertragbare, weltweit geltende Lizenz zur Erstellung und Verwendung von 
Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens (gemäß Definition oben) 
ausschließlich in Verbindung mit Ihren rechtmäßig erworbenen Lizenzen für 
SUSE Linux Enterprise Server, SUSE Linux Enterprise Desktop und zugehörige 
Produkte sowie ausschließlich für die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzen.  
Sie stimmen zu, SUSE Linux Enterprise Point of Service ausschließlich zum 
Betreiben einer Point of Service-Infrastruktur in Ihrem Unternehmen (gemäß 
Definition oben) und nicht als allgemeines Betriebssystem zu verwenden. 

SPEZIFISCHE LIZENZ FÜR SUSE LINUX Enterprise Micro
Unter Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung 
gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine dauerhafte, nicht exklusive, nicht 
übertragbare, weltweit geltende Lizenz zur Erstellung und Verwendung von 
Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens (gemäß Definition oben) 
ausschließlich in Verbindung mit Ihren rechtmäßig erworbenen Lizenzen für 
SUSE Linux Enterprise Server, SUSE Linux Enterprise Desktop und zugehörige 
Produkte sowie ausschließlich für die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzen.  
Sie stimmen zu, SUSE Linux Enterprise Micro ausschließlich für den Betrieb 
in Edge- und SUSE Embedded (Appliance)-Bereitstellungen oder als Hypervisor 
für SUSE Linux Enterprise Server in Ihrem Unternehmen (gemäß Definition 
oben) und nicht als allgemeines Betriebssystem zu verwenden.

Lizenzbeschränkungen
Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers 
und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und andere geltende 
Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an jeglichen 
Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder 
zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim 
Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern.  Der Lizenzgeber behält sich 
alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden.   Die 
Software ist ausschließlich für die Nutzung innerhalb Ihres Unternehmens 
lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet und 
ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im Abschnitt "Open Source" 
oben ist es Ihnen nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, 
Marken, Copyright, Handelsgeheimnisse oder sonstige herstellerspezifischen 
Hinweise oder Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen 
Dokumentation zu entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich 
ausdrücklich zulässigen Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete 
Werke davon zu erstellen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu 
disassemblieren; (3) die Software zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, 
zu vermieten, Dritten zur zeitweiligen Nutzung zu überlassen, zu hosten 
oder zu leasen sowie eine oder mehrere Ihrer Lizenzberechtigungen aus 
dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des 
Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die Ergebnisse jeglicher Leistungs-, 
Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw. Beurteilung der Software ohne die 
vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers Dritten zugänglich zu 
machen.

Outsourcing
Ihre Lizenz zur Verwendung der Software darf gemäß den Bestimmungen dieser 
Vereinbarung von einem Dritten in Ihrem Namen genutzt werden, z. B. einem 
Cloud-Drittanbieter oder Outsourcing-Dienstleister, der die Software für 
Sie verwaltet oder hostet (entweder remote oder virtuell), vorbehaltlich 
Ihrer Zustimmung der nachfolgenden Punkte sowie deren Einhaltung: (1) Die 
Verantwortung für sämtliche Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung 
verbleibt bei Ihnen und Sie treffen eine durchsetzbare Vereinbarung mit dem 
Dritten, die Bestimmungen und Bedingungen zum Schutz der Rechte der 
Lizenzgebers an der Software enthält, welche nicht weniger restriktiv sind 
als die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich 
des Abschnitts "Revisionen" unten; (2) Sie verbieten dem Dritten die 
Nutzung der Software zu anderen Zwecken als Ihrem ausschließlichen Nutzen; 
(3) Sie allein sind dem Lizenzgeber gegenüber für sämtliche Verstöße des 
Dritten gegen diese Vereinbarung verantwortlich; und (4) Sie sind und 
halten sich im Hinblick auf Abonnementkäufe des Dritten in Ihrem Namen, die 
sämtliche Installationen und Bereitstellungen der Software umfassen, auf 
dem Laufenden.

Appliance-Lizenz
Für den Fall, dass Sie, entweder direkt vom Lizenzgeber oder von einem 
Drittanbieter, Hardware, Software oder eine andere Appliance erhalten 
haben, die die Software nutzt, stimmen Sie zu, die Software ausschließlich 
zum Ausführen der Appliance zu verwenden und nicht als allgemeines 
Betriebssystem.

Gewährleistung und Haftung

Begrenzte Garantie
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf denen die Software 
bereitgestellt wird, bei normalem Gebrauch über einen Zeitraum von 60 
(sechzig) Tagen ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern 
sind. DIE VORLIEGENDE GEWÄHRLEISTUNG STELLT IHREN EINZIGEN UND 
AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER 
KONKLUDENTEN GARANTIEN. ABGESEHEN VON DER OBIGEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE 
SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN 
BEREITGESTELLT.

Services
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf 
professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards 
erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig 
(30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen 
diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder 
die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung 
übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil 
der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser 
Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, 
entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems 
vorzunehmen.
DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE NUTZUNG ODER DEN VERTRIEB MIT 
ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, DIE EINEN 
STÖRUNGSSICHEREN BETRIEB ERFORDERN, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER 
KONZIPIERT, BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON KERNKRAFTANLAGEN, 
FLUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN 
GERÄTEN, WAFFENSYSTEMEN ODER FÜR ANDERE NUTZUNGSZWECKE, BEI DENEN 
SOFTWARE-AUSFÄLLE DIREKT ZUM TOD, ZU VERLETZUNGEN ODER SCHWEREN PHYSISCHEN 
ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNEN.

Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte
In der Software oder im Lieferumfang können weitere Hardware oder 
Softwareprogramme bzw. Services, die von anderen Unternehmen als dem 
Lizenzgeber lizenziert oder verkauft werden, enthalten sein. DER 
LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE ODER SERVICES, DIE NICHT 
VOM LIZENZGEBER ENTWICKELT WURDEN BZW. BEREITGESTELLT WERDEN.   PRODUKTE 
BZW. SERVICES DIESER ART WERDEN IN DER VERFÜGBAREN FORM BEREITGESTELLT. EIN 
ETWAIGER GARANTIESERVICE FÜR PRODUKTE, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER STAMMEN, 
WIRD VOM PRODUKTLIZENZGEBER GEMÄSS DER ZUTREFFENDEN GARANTIE ZUR VERFÜGUNG 
GESTELLT.
SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER LIZENZGEBER 
SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER 
GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN 
ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON 
RECHTEN; FERNER BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER 
VERHANDLUNG, LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER LIZENZGEBER 
LEISTET KEINE GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT IN DIESER 
BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER LIZENZGEBER GARANTIERT 
NICHT, DASS DIE SOFTWARE BZW. DIE SERVICES IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, 
MIT SÄMTLICHEN BETRIEBSSYSTEMEN KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER 
SOFTWARE BZW. SERVICES FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE 
VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER 
BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE 
BESTIMMUNG DER PRODUKTPREISE DAR. Einige Rechtsprechungen lassen bestimmte 
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nicht zu, sodass einige 
dieser Bestimmungen möglicherweise nicht für Sie zutreffen. Diese 
eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte; abhängig von 
Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben sich möglicherweise weitere Rechte. 

Folgeschäden
WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINER SEINER DRITTEN LIZENZGEBER, EINE SEINER 
NIEDERLASSUNGEN ODER EINER SEINER MITARBEITER SIND IN IRGENDEINEM FALL 
HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, BEI 
UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, WIRTSCHAFTLICHEM ODER STRAFBAREM SCHADENERSATZ, 
UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE DURCH VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNGEN, 
FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, 
VERLETZUNG VON GESETZLICHEN PFLICHTEN, ENTSCHÄDIGUNG ODER BEITRAG 
ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GEWINNEN, 
GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER DATEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER 
SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Unmittelbare Schäden
DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR DIREKTE SCHÄDEN AN EIGENTUM ODER 
PERSONEN (SOWOHL IM EINZELFALL ALS AUCH IN WIEDERHOLTEN FÄLLEN) ÜBERSTEIGT 
IN KEINEM FALL DEN 1,25-FACHEN WERT DES FÜR DIE SOFTWARE ODER DIE SERVICES, 
DIE GRUND FÜR DIESE FORDERUNG IST/SIND, BEZAHLTEN PREISES (ODER 50 
US-DOLLAR, FALLS SIE DIE SOFTWARE KOSTENFREI ERHALTEN HABEN).
Die oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für 
Ansprüche in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch die 
Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder dessen Mitarbeiter, Vertreter oder 
Auftragnehmer verursacht wurden. In den Rechtssystemen, die keinen 
Ausschluss bzw. keine Einschränkung von Schadenersatzansprüchen zulassen, 
einschließlich Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von implizierten 
Bedingungen in Bezug auf Eigentumsrechte bzw. den stillen Besitz beliebiger 
Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung erworben wurde, bzw. bei 
arglistiger Täuschung wird die Haftung des Lizenzgebers im maximal 
zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme beschränkt bzw. ausgeschlossen.

Allgemeine Bedingungen

Begriff
Diese Vereinbarung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Sie die Software 
rechtmäßig erwerben, und endet automatisch, sobald Sie eine der darin 
enthaltenen Bestimmungen missachten.

Revisionen
Der Lizenzgeber oder ein Prüfer (wie nachstehend definiert) hat das Recht 
Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen. Sie stimmen folgenden 
Maßnahmen zu:
1. Führen von Aufzeichnungen. Sie führen Aufzeichnungen und stellen diese 
auf Anforderung des Lizenzgebers bereit. Die Aufzeichnungen sollten Ihre 
Einhaltung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der geltenden 
Lizenzmetrik, der Compliance-Leitlinien von SUSE unter 
https://www.suse.com/company/legal/compliance-charter sowie der Bedingungen 
und Bestimmungen für die Software ausreichend belegen. Dokumentiert werden 
können unter anderem Seriennummern, Lizenzschlüssel, Protokolle, Standorte, 
Modelle (einschließlich Menge und Art der Prozessoren) sowie die 
Seriennummern sämtlicher Computer, auf denen die Software installiert ist 
oder genutzt wird bzw. über die auf die Software zugegriffen werden kann, 
die Namen (einschließlich Unternehmensidentität) und Anzahl der Benutzer, 
die auf die Software zugreifen oder zugriffsberechtigt sind, Metriken, 
Berichte, Kopien der Software (nach Produkt und Version) sowie Diagramme 
zur Netzwerkarchitektur, die Ihre Lizenzierung und Bereitstellung der 
Software sowie den zugehörigen Support und die Wartung betreffen.
2. Fragebogen. Sie reichen dem Lizenzgeber (oder seinem benannten 
unabhängigen Prüfer, nachfolgend "Prüfer") auf dessen Anfrage innerhalb von 
sieben (7) Tagen einen vom Lizenzgeber oder Prüfer bereitgestellten 
ausgefüllten Fragebogen ein, dem eine schriftliche und durch einen 
Geschäftsleiter Ihres Unternehmens unterzeichnete Bescheinigung beigefügt 
ist, die die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt.
3. Access. Sie gewähren Vertretern des Lizenzgebers bzw. Prüfers während 
Ihrer normalen Geschäftszeiten jede nötige Unterstützung und Zugang zu 
Unterlagen und Computern, um die Überprüfung Ihrer Computer und Unterlagen 
auf Einhaltung der anwendbaren Vereinbarung zu ermöglichen, und kooperieren 
bei solchen Prüfungen uneingeschränkt.
4. Nichteinhaltung. Für den Fall, dass Sie über eine nicht lizenzierte 
Installation oder Nutzung der Software oder einen nicht lizenzierten Zugang 
zur lizenzierten Software verfügen oder verfügten oder anderweitig gegen 
diese Vereinbarung verstoßen haben ("Nichteinhaltung"), müssen Sie 
unbeschadet sonstiger Rechte und Abhilfen des Lizenzgebers (auch 
Unterlassungsanspruch) zur Behebung der Nichteinhaltung innerhalb von 
dreißig (30) Tagen nach Mitteilung dieser Nichteinhaltung an Sie 
ausreichende Lizenzen und/oder Abonnements und die zugehörigen Support- und 
Wartungsleistungen durch Zahlung der jeweils (zum Datum des zusätzlichen 
Kaufs) aktuellen Listenpreise für die Lizenzen und die Gebühren für 12 
Monate zzgl. Zinsen und Zinseszinsen (zum Satz von 1,5 % pro Monat bzw. zum 
gesetzlich maximal zulässigen Satz, sofern dieser Satz unter 1,5 % liegt) 
seit dem Eintreten der Nichteinhaltung bis zur Zahlung der genannten 
Gebühren erwerben, wobei die Zinsen auch dann zahlbar sind, wenn zum 
Zeitpunkt des Eintretens der Nichteinhaltung keine Rechnung ausgestellt 
wurde. Führt Ihre Nichteinhaltung zu Fehlbeträgen bei den Lizenzgebühren 
von 5 % oder mehr, müssen Sie dem Lizenzgeber zusätzlich zu den 
geschuldeten Summen zudem alle angemessenen Kosten für die Prüfung 
erstatten.

Übertragen
Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie für die 
Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige schriftliche 
Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten werden. 
Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und nichtig 
und nicht wirksam.

Gesetze
Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser 
Vereinbarung ergeben, unterliegen dem materiellen Recht der Vereinigten 
Staaten und dem Bundesstaat Utah ohne Rücksicht auf dessen Auswahl von 
Gesetzesbestimmungen. Jegliche Verfahren, Klagen oder Rechtssachen, die 
sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden 
ausschließlich von einem zuständigen Bundes- oder Bundesstaatsgericht in 
Utah entschieden.  Wenn eine Partei ein vertragsbezogenes Gerichtsverfahren 
einleitet, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung der 
Anwaltskosten in einem angemessenen Umfang.  Sollte jedoch das Land Ihres 
Hauptgeschäftssitzes ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der 
Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind ausschließlich 
die Gerichte in Irland für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese 
Vereinbarung zuständig; und (2) sofern die Gesetze eines solchen Landes mit 
Ihrem Hauptgeschäftssitz für solche Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die 
Gesetze dieses Landes Anwendung. Die Anwendung der UN-Konvention über den 
internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Ungeteilte Vereinbarung
Diese Vereinbarung, zusammen mit sämtlichen anderen Kaufbelegen bzw. 
anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber, enthält die 
gesamten Abreden und Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber und 
kann nur durch eine von Ihnen und einem befugten Vertreter des Lizenzgebers 
vereinbarte schriftliche Vereinbarung ergänzt bzw. modifiziert werden. KEIN 
DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR, FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER, 
WIEDERVERKÄUFER, VERKAUFSPERSONAL ODER MITARBEITER IST ZUM ÄNDERN DIESER 
VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN ODER ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN 
BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN ODER DIESE ERGÄNZEN. 

Aufhebung
Ein Verzicht auf eines der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Rechte 
wird erst wirksam, wenn dieser schriftlich erfolgt und von einem 
ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der zu bindenden Partei 
unterschrieben ist. Ein Verzicht auf ein zuvor oder derzeit gültiges Recht, 
der auf einen Vertragsbruch oder eine Unterlassung zurückzuführen ist, kann 
nicht als Verzicht auf künftige Rechte erachtet werden, die sich aus dieser 
Vereinbarung ergeben.

Abtrennbarkeit
Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht anwendbar, wird 
diese Bestimmung im notwendigen Umfang ausgelegt, beschränkt, geändert oder 
notfalls abgetrennt, um die Ungültigkeit oder Nichtdurchführbarkeit der 
Bestimmung zu beseitigen; die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung 
bleiben unberührt.

Einhaltung der Exportbestimmungen
Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder Technologie des Lizenzgebers 
den US Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, und Sie 
erklären sich mit deren Einhaltung einverstanden. Sie unterlassen es, die 
Produkte des Lizenzgebers direkt oder indirekt folgendermaßen zu 
exportieren bzw. zu reexportieren: (1) in Länder, die den 
US-Exportbeschränkungen unterliegen; (2) für jeden Endbenutzer, bei dem 
Ihnen bekannt ist oder Sie den begründeten Verdacht haben, dass er die 
Produkte des Lizenzgebers für die Konstruktion, Entwicklung oder Produktion 
von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen, 
Trägerraketen, Höhenforschungsraketen oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen 
einsetzt, es sei denn, dies wurde durch die zuständige Behörde per 
Verordnung oder im Rahmen einer speziellen Lizenz autorisiert; oder (3) für 
jeden Endbenutzer, dem die Teilnahme an US-Exporttransaktionen durch eine 
Behörde der US-Regierung untersagt wurde. Indem Sie die Software 
herunterladen oder verwenden, stimmen Sie den vorstehenden Bedingungen zu. 
Ferner erklären und garantieren Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen 
Land befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes stehen oder ein 
Einwohner oder Staatsbürger eines solchen Landes sind und dass Sie nicht 
auf einer solchen Liste stehen. Ferner sind Sie für die Einhaltung lokaler 
Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich, die sich möglicherweise 
auf Ihr Recht zum Import, Export oder zur Nutzung der Produkte des 
Lizenzgebers auswirken. Informieren Sie sich auf der Webseite des Amts 
für Industrie und Sicherheit unter https://www.bis.doc.gov, bevor Sie 
Produkte exportieren, die den EAR unterliegen. Weitere Informationen zum 
Export von Software, einschließlich der gültigen 
Exportkontroll-Klassifizierungsnummer (ECCN) und der damit verbundenen 
Lizenzausnahmen (sofern zutreffend), sind unter 
https://www.suse.com/company/legal/ zu finden. Auf Anforderung kann die 
Außenhandelsabteilung des Lizenzgebers Informationen bezüglich geltender 
Exportbeschränkungen für die Produkte des Lizenzgebers bereitstellen. Der 
Lizenzgeber haftet nicht für Ihr Versäumnis, die erforderlichen 
Exportgenehmigungen einzuholen.

:Version:2021-03-08:001
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